Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön, Frau Volksanwältin.
Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Stögmüller, Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Familienbeihilfe für wirklich alle Kinder und Jugendlichen in Österreich“ vor.
Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.