Präsidentin Inge Posch-Gruska: Danke schön, Frau Volksanwältin.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Somit ist die Debatte ge­schlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt weiters ein Antrag der Bundesräte Stögmüller, Gruber-Pruner, Kolleginnen und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend „Familienbeihilfe für wirklich alle Kinder und Jugendlichen in Österreich“ vor.

Ich lasse nun über diesen Entschließungsantrag abstimmen und bitte jene Bundes­rä­tin­nen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenminderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.