14.12

Bundesrat Dr. Peter Raggl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer! Ähnlich wie Kol­lege Steiner habe ich wesentlich mehr Vertrauen in das Programm der Bundesregie­rung, in dem das hehre Ziel festgeschrieben wurde, bis 2025 sämtliche Haushalte mit ultraschnellen Gigabitanschlüssen zu versorgen und auch das 5G-Mobilnetz bis zu die­sem Zeitpunkt auszurollen. Also ich vertraue darauf.

Wenn der Minister vorhin von futuristischen Transportmöglichkeiten via Drohnen ge­sprochen hat: Denken wir daran, was man noch vor 15 Jahren von den Möglichkeiten gehalten hat, die uns das schnelle Internet heute ermöglicht. Ich bin sehr zuversicht­lich, dass wir das machen, und ich bin auch absolut überzeugt davon, dass wir das brauchen, weil das ultraschnelle Internet in der heutigen Zeit einfach die entscheidende Wettbewerbsfrage darstellt, und das nicht nur im urbanen Raum, sondern insbesonde­re auch im ländlichen Raum.

So wie es unseren politischen Vorfahren mit der Schaffung von adäquaten Infrastruk­turen – Verkehrsverbindungen, Energieversorgung – gelungen ist, dass die Leute auch in entlegenen Talschaften geblieben und nicht alle abgewandert sind, so ist es heute unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik, dass wir diese digitalen Infrastrukturen auf­bauen, aufrechterhalten und damit die Besiedelung des ländlichen Raumes und die At­traktivität des ländlichen Raumes erhalten.

Es geht dabei aber nicht nur darum, die Attraktivität für die Bewohner zu erhalten, ins­besondere geht es darum, Arbeitgeber an den Standorten zu halten beziehungsweise vielleicht auch neue Arbeitgeber hinzubringen. Wenn ich als Tiroler daran denke, dass ein Hotel in Ischgl oder Sölden keinen schnellen Internetzugang hat: Da hat das Hotel schon verloren. Nicht nur bei der Buchung ist es wichtig, sondern auch in der Hotel­lobby, denn jeder Gast fragt – das kennt ihr vielleicht selbst –, wenn er ankommt, heute nicht mehr, wo die Wellnessanlage ist, sondern wie er schnell ins WLAN kommt. Das ist also die entscheidende Frage, um diesen Fortschritt auch weiterzuführen.

Es ist davon gesprochen wurden, welche Fortschritte das Telekommunikationsgesetz bringt, aber es muss natürlich auch darauf geschaut werden, dass die Kosten in Gren­zen gehalten werden. Im Telekommunikationsgesetz gibt es insbesondere betreffend die Verlegung von Infrastrukturen Vorgaben, wonach sich die Kommunen, aber auch die Netzbetreiber verpflichten müssen, ihre Verrohrungen, die dazugehörenden Geo­daten, der zentralen Regulierungsbehörde bekannt zu geben, damit man da auch bes­ser planen kann. Da sind in der Vergangenheit wirklich Dinge passiert, wo viel, viel Geld vergraben worden ist, Doppelt- und Dreifachinfrastrukturen, weil man voneinan­der nichts gewusst hat oder auch nichts wissen wollte.

In Tirol, muss ich sagen, war man da schon sehr vorausschauend. So hat beispiels­weise das Land Tirol bereits im Jahr 2014 mit dem Tiroler Energieversorger eine Ver­einbarung abgeschlossen, wonach sämtliche vorhandenen Leerverrohrungen des Energieversorgers von Netzbetreibern mitbenützt werden dürfen – natürlich gegen Ent­gelt, aber man braucht nicht mehr neu zu graben. Und da konnte man im Jahr 2014 bereits auf 1 600 Kilometer Leerverrohrungen zurückgreifen; die waren einfach schon da. Wenn man darauf nicht achtet, dann wird das alles doppelt und dreifach gegraben.

Vielleicht darf ich noch einen Aspekt ansprechen, der mir jetzt im Gesetz aufgefallen ist. Wir waren etwas zu spät dran, aber ich bin ja absolut davon überzeugt, dass dieses Gesetz aufgrund der Schnelligkeit der Entwicklung durchaus wieder einmal angepasst werden muss. Es geht da um die Situation des Grundeigentümers, da natürlich nicht nur die Gemeinden oder der Bund und die Länder es dulden müssen, dass notwendige Antennen und Leitungen auf ihrem Grund verlegt werden, im Endeffekt muss das jeder private Grundeigentümer dulden.

Wenn die Leitungsverlegung im öffentlichen Interesse ist, dann muss man die Lei­tungsverlegung auch dulden. Das ist, wenn wir wissen, wie wichtig das schnelle Inter­net für uns alle ist, durchaus auch irgendwie zu rechtfertigen, aber der Grundeigen­tümer kommt da schon in eine schwierige Situation. Er erhält eine relativ geringe Ent­schädigung – diese ist abhängig vom Verkehrswert –, hat diese Belastung der Leitung, hat dann Nutzungsbeschränkungen, kann dort nichts mehr draufbauen, muss aber als Landwirt bei der Bewirtschaftung durchaus auch aufpassen und muss mit dieser Lei­tung eben auskommen.

Es kann durchaus sein, dass eine Leitung im täglichen Betrieb bei irgendwelchen Wirt­schaftshandlungen verletzt wird. Das passiert ja auch, wenn man eine Wasserleitung gräbt. Ich kenne das, das ist in meiner eigenen Gemeinde passiert, da ist dann plötz­lich das Licht aus – und da kann eine ganze Firma dranhängen und es können in kür­zester Zeit große Schäden entstehen. Zur Leistung des Schadenersatzes wird natürlich derjenige gebeten, der diese Leitung beschädigt hat; daher wäre es unser Ansatz – aus Sicht des Grundeigentümers, und da würde ich wirklich darum bitten, dass wir auf das achten –, dass die Leistung von Schadenersatz auf Schäden beschränkt wird, die mit Vorsatz oder mit grober Fahrlässigkeit zugefügt werden, dass es also bei einer leichten Art des Verschuldens, einer leichten Fahrlässigkeit keine Entschädigung gibt. Und wenn es eine Entschädigung gibt, darf diese aus unserer Sicht nie höher sein als die Entschädigung, die der jeweilige Grundeigentümer für die Einräumung des Lei­tungsrechts erhalten hat.

Abschließend darf ich zum Entschließungsantrag des Kollegen Koller nur sagen: Ich glaube, das zuständige Ministerium, aber auch wir alle, wir Bundesräte, sind uns dieser Problematik, die von dir angesprochen wurde, sehr bewusst – ich habe das gerade vor wenigen Wochen auch in meinem Bundesland, in Osttirol, wieder gesehen, eine Rie­senproblematik aufgrund eines Unwetterereignisses. Trotzdem werden wir diesem Ent­schließungsantrag nicht zustimmen, weil ich weiß – und vielleicht wird der Minister dazu noch etwas sagen –, dass genau an dieser Problematik, die ja eine sehr kom­plexe ist, sowohl rechtlich als auch technisch, mit Hochdruck gearbeitet wird, damit man auch diese Thematik einer Lösung zuführt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.19

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Bundesrätin An­drea Wagner. – Bitte.