16.11

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Werte Bundesräte! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie – wir haben eine volle Galerie – und via Livestream! Ja, es ist von meiner Vorrednerin schon sehr viel gesagt worden. Inhaltlich kann ich mich dem großteils an­schließen, ein bisschen etwas habe ich noch zu ergänzen. Ich werde es auch als Aar­hus-Beteiligungsgesetz aussprechen, auch wenn es wahrscheinlich nicht ganz richtig ist, aber ich bin auch kein Däne – verzeihen Sie mir.

Dieses Gesetz sieht eben Änderungen in drei Bundesgesetzen vor, im Abfallwirt­schaftsgesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft und im Wasserrechtsgesetz.

Es sind ja bereits im Nationalrat bei diesem Tagesordnungspunkt die Wogen ein biss­chen hochgegangen. Darum sollte man aus der Geschichte ein bisschen etwas darü­ber wissen, warum es zur heutigen Situation gekommen ist beziehungsweise warum wir uns heute, 2018, mit dieser Gesetzesmaterie befassen.

Umweltorganisationen wollen und brauchen zu Recht den Zugang zu Informationen, sie wollen Beteiligungsmöglichkeiten an Verfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die 2001 in Kraft getretene und bereits 2005 von Österreich ratifizierte Aarhuskonvention soll ja eigentlich genau das sicherstellen. Dieses Über­einkommen wurde, wie vorher gesagt, in der dänischen Stadt Aarhus bereits 1998 – bitte: 1998! – unterschrieben, und zwar auch von Österreich und der Europäischen Union.

Die drei Säulen, nämlich das Recht auf Umweltinformationen, das Recht auf Beteili­gung in den Umweltverfahren und der Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Um­weltrecht, wären darin sichergestellt gewesen. Jedoch gab es in Wahrheit diese Par­teienstellung in der Vergangenheit für anerkannte Umweltorganisationen meistens nicht und auch keinen Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Umweltrecht. Österreich war, das muss man sagen, seit Langem mit der Umsetzung der Aarhuskonvention säumig.

Es gab dann immer wieder über die Jahre einzelne Rechtsstreitigkeiten. Da war der Verfassungsgerichtshof beschäftigt, natürlich war auch der Europäische Gerichtshof damit befasst. Es gab natürlich auch Ermahnungen beziehungsweise zuletzt ein Ver­tragsverletzungsverfahren gegenüber Österreich. Fakt ist aber trotzdem: Passiert ist nichts!

Siehe da, am 16.12.2017 – der eine oder andere wird sich vielleicht noch daran er­innern – stellten die jetzigen Koalitionspartner der Öffentlichkeit das Regierungspro­gramm vor und darin enthalten war – sehr interessant, nämlich erstmals in einem ös­terreichischen Regierungsprogramm – das klare Bekenntnis, Lösungen für die Umset­zung der Aarhuskonvention finden zu wollen. Das kam 2017 von dieser türkis-blauen Regierung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Darum richte ich ein großes Danke an diese Regierung, danke, Frau Minister, danke an Türkis-Blau. Wie zuvor schon mehrmals erwähnt: Diese Regierung bringt echt et­was weiter.

Dann stellt sich Kollegin Kahofer hier heraus und sagt, die Chance, die Konvention gleich ordentlich umzusetzen, wurde verpasst – 1998, 2005, heute haben wir 2018.

In dasselbe Horn stieß auch ein Kollege im Nationalrat, nämlich Abgeordneter Feichtin­ger von der SPÖ, der hier allen Ernstes kritisiert hat, dass die Umsetzung erst jetzt stattfindet, weil jahrelang nichts passiert ist. (Bundesrätin Kahofer: Rupprechter! – Bundesrat Weber – in Richtung ÖVP zeigend –: Dort drüben!) – Echt jetzt, meine Da­men und Herren? Wer war Kanzler? Meine Damen und Herren, wer war Kanzler? (Bei­fall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Kollege Feichtinger sitzt seit 2013 im Nationalrat, und seit 2013 hat er nichts gemacht. Über zehn Jahre haben seine SPÖ-Kanzler nichts gemacht! (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Weber – in Richtung ÖVP zeigend –: Dort drüben sitzen sie!) Und dann stellt er sich hier ans Rednerpult und sagt, es ist nichts passiert. Wie witzig! (Ruf bei der SPÖ: Aber geh! – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Weber.)

Liebe SPÖ! Eure Dauerscheinheiligkeit, wie wir sie jetzt erleben und den ganzen Tag über auch zu anderen Punkten schon erleben haben müssen, ist wirklich sehr durch­schaubar. Leider ist das, wie ich schon in meiner vorigen Rede erwähnt habe, weit weg von Oppositionsarbeit. Das betrifft auch die gespielte Empörung, die dann immer wie­der von Ihnen kommt und sehr groß ist. Das Einzige, was mir noch fehlt, sind die Kro­kodilstränen, dann bekommen Sie einen Filmpreis. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Ich würde Ihnen sogar gerne einen politischen Rat mit auf den Weg geben, weiß aber, Sie wollen ihn nicht, weil Sie auch zu 100 Pro­zent beratungsresistent sind; das haben Sie das letzte Jahr eindrucksvoll bewiesen. Wenn Sie nicht einmal auf das österreichische Volk hören, dann, davon gehe ich aus, werden Sie auf mich auch nicht hören. Sie sollten aber wirklich einmal grundsätzlich die Lage beurteilen und fragen: Was wollen Herr und Frau Österreicher? Beurteilen Sie die Lage! (Bundesrat Koller: Rauchervolksbegehren!) Genau das macht diese Regie­rung. Diese Regierung schaut sich an: Was will dieses Volk, was wollen die Österrei­cher? Das setzt sie dann auch entsprechend um. Dann, wenn Sie die Lage beurteilt haben, hätten Sie ein eigenes Bild von der Lage und bräuchten nicht fremde Bilder zu nehmen – nur so nebenbei.

Zurück zum Gesetz: Ziel dieses Gesetzes ist es, den Mitgliedern der Öffentlichkeit im Umweltbereich, also Umweltorganisationen – entsprechenden NGOs und natürlich an­deren Umweltorganisationen –, einen Zugang zu Umweltinformationen zu geben und auch Beteiligungsverfahren endlich sicherzustellen. Meine Damen und Herren, natür­lich – das hat meine Vorrednerin ganz gut herausgearbeitet – muss dabei mit Augen­maß gehandelt werden. (Bundesrat Stögmüller: Zum Wohle der Wirtschaft!) Das sind unsere Aufgaben, das müssen wir sicherstellen: erstens ein ganz klares Ja zum Um­weltschutz; zweitens, dass aber – andersherum – unter dem Titel Umweltschutz die Weiterentwicklung unseres Wirtschaftsstandortes Österreich keinesfalls leidet, weil jetzt irgendeine Hinterhof- oder Seitengassenumweltorganisation, die es bis vor zwei Tagen noch nicht gegeben hat, sagt, dort drüben kann man nichts machen, denn dort brütet irgendein Brutvogel, den jedoch seit 20 Jahren niemand mehr gesehen hat. Das ginge nämlich nicht nur auf Kosten der Wirtschaft, sondern letztendlich auch auf Kos­ten Zigtausender Arbeitsplätze – und genau darum geht es. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein ganz klares Ja zum Umweltschutz – das ist etwas, das uns hier alle eint –, aber: Umweltschutz mit Hausverstand und Augenmaß. Für alles andere haben unsere Landsleute kein Verständnis, und zwar zu Recht. Unsere Aufgabe, die Aufgabe der Politik ist es, hier eine vertretbare Lösung zu finden (Bundesrätin Kahofer: Alles für die Wirtschaft!) – für beide Seiten. Diese Regierung tut genau das.

Verfahrensbeschleunigungen auf der einen Seite und Umweltschutz auf der anderen: Genau das ist auch der Grund dafür, dass es diese 100-Personen-Mitgliederregel gibt, damit eben nicht jeder aus rein persönlichen oder – liebe SPÖ, was Sie betrifft – aus ideologisch verblendeten Motiven heraus (Heiterkeit bei der SPÖ) unseren Wirtschafts­standort in der Entwicklung hemmt und, wie gesagt, Zigtausende Arbeitsplätze damit gefährdet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Umweltschutz mit Hausverstand und Augenmaß, dafür stehen wir als FPÖ und dafür steht auch diese Regierung. (Bundesrat Weber: Ganz was Neues!)

Was ich persönlich an diesem Gesetz sehr positiv finde, ist die Verlängerung der Frist bei Bewilligungsverfahren für Wasserentnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz. In meiner Heimatgemeinde bin ich als Gemeinderat tätig und habe dort ein eigenes Res­sort; unter anderem fällt eben auch das Wasserrecht da hinein.

Bisher galt eine solche Bewilligung für die Wasserentnahme nur zwölf Jahre; diese kann nun auf 25 Jahre ausgeweitet werden. Solche Verfahren – ich weiß nicht, ob je­mand von Ihnen schon jemals bei so einem Verfahren dabei war – mit den entspre­chenden Experten und Sachverständigen und auch den Mitarbeitern der Bezirkshaupt­mannschaften sind meist sehr, sehr zeitaufwendig, sie sind kostenintensiv und binden natürlich auch viele Personalreserven. (Zwischenruf des Bundesrates Novak.) Auch diese Personen werden solch eine Fristverlängerung mit Sicherheit begrüßen, in erster Linie ist es aber natürlich positiv für alle Landwirte, weil diese dadurch die Möglichkeit haben, eine teurere Investition zu tätigen, und eine teurere Investition heißt eine bes­sere Technologie, und das wiederum heißt wassersparendere Verfahren, was wiede­rum dem Umweltschutz zugutekommt. – Da schließt sich der Kreis.

Es ist ein sehr gutes Gesetz und wir werden dem zustimmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.21

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Sonja Zwazl. Ich erteile es ihr.