16.26
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Bundesrat! Das heutige Umweltpaket behandelt vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Österreich. Mit deren Umsetzung verfolgen wir das Ziel, natürlich die angesprochenen Vertragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen, vor allem aber auch, die internationalen Vorgaben endlich zu erfüllen.
Ein Teil des Umweltpaketes ist das bereits angesprochene Aarhus-Beteiligungsgesetz. Damit ermöglichen wir entsprechend der Aarhuskonvention endlich den Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die eben die Umweltmaterien Luft, Abfall und Wasser betreffen.
Zur Kritik von Frau Bundesrätin Kahofer ist zu sagen, dass wir vonseiten des Bundesministeriums nur dort Anpassungen vornehmen können, wo auch wirklich die Zuständigkeit auf Bundesebene gegeben ist. Sie wissen, der Naturschutz ist in der Zuständigkeit der Bundesländer, von dem her war es eben nicht möglich, dass wir das vonseiten des Bundes regeln. Ich glaube aber, wenn Sie da massiv dahinter sind, kann das auch auf Landesebene funktionieren.
Ich komme ganz kurz zu den Anpassungen in den einzelnen Bereichen. Was das Immissionsschutzgesetz – Luft betrifft, ist bei Überschreitung von Immissionsgrenzwerten der zuständige Landeshauptmann gemäß des IG-L dazu aufgefordert, ein Maßnahmenprogramm zu erstellen, um die Einhaltung der unionsrechtlichen Vorgaben und Grenzwerte sicherzustellen. Mit der Novelle des Immissionsschutzgesetzes – Luft erhalten auch Einzelpersonen und vor allem auch Umweltorganisationen das Recht, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorschriften betreffend die Erstellung und auch die Überarbeitung dieser Programme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Betroffene Einzelpersonen oder auch Umweltorganisationen können innerhalb bestimmter Fristen einen Bescheid des Landeshauptmannes beantragen, in welchem die Eignung des im Programm enthaltenen Maßnahmenbündels in seiner Gesamtheit festzustellen ist. Ebenso kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – vor allem auch bei Grenzwertüberschreitungen oder Fristablauf – ein Antrag auf Erstellung und Überarbeitung von Programmen gestellt werden. Dieser Bescheid ist im Rechtsmittelweg durch die Verwaltungsgerichte überprüfbar. – Ich glaube, das ist schon eine sehr große Neuerung.
Zum Wasserrechtsgesetz ist zu sagen, dass wir mit der Anpassung anerkannten Umweltorganisationen Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im Zusammenhang mit wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren erteilen. Bei erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf den Gewässerzustand kommt ihnen eine Beteiligtenstellung im Verfahren und auch das Anfechtungsrecht im Bescheid zu.
Zum Abfallwirtschaftsgesetz ist zu sagen, dass die Genehmigung und eben auch wesentliche Änderungen von Abfallbehandlungsanlagen unterhalb der IPPC-Schwelle für anerkannte Umweltorganisationen eine nachträgliche Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht vorsehen.
Zu guter Letzt noch ein paar Worte zum E-Mobilitätspaket: Sie wissen ja, dass vor allem wir als Bundesregierung ein klares Bekenntnis dazu abgelegt haben, unser Mobilitätssystem langfristig nachhaltig auf saubere Mobilität umzustellen. Bundesminister Hofer war heute auch schon hier zu Gast und hat dazu mehreres ausgeführt. Ein Teil unseres Umweltpakets ist es jetzt auch, die E-Mobilität auf die Überholspur zu bringen.
Der Verkehr, Sie alle wissen das, ist eines unserer größten Betätigungsfelder, wenn wir die Klimaschutzziele von Paris wirklich einhalten wollen. Wir wissen, dass speziell die Emissionen im Verkehrsbereich nach wie vor zunehmen. Wir haben konkrete Anreize zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Umsetzung gebracht und wollen die Menschen auch davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht tatsächlich auszahlt, auf ein E-Fahrzeug zu wechseln.
Wir setzen damit klar auf Anreize und nicht auf Verbote und wollen vor allem die Menschen auf diesem unverzichtbaren Weg in Richtung mehr Klimaschutz mitnehmen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
16.30