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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren im Bundesrat! Wir setzen mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018 die neue EU-Richtlinie über die Reduktion der natio­nalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht um.

Die Emissionsreduktionsverpflichtungen sind als relative Werte, das heißt als Prozent­satz gegenüber den Emissionen des Basisjahres 2005, festgelegt. Für das nationale Luftreinhalteprogramm sind entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, der Judikatur des EuGH und auch der Aarhuskonvention Vorschriften für die Öffentlichkeitsbeteili­gung und den Zugang zu Gerichten für Umweltorganisationen sowie auch für unmit­telbar betroffene natürliche Personen vorgesehen.

Das neue nationale Luftreinhalteprogramm mit Maßnahmen zur Zielerreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen ist mit 1. April 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und wird einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung in Österreich leisten.

Ich darf mich an dieser Stelle auch beim Koalitionspartner sehr herzlich dafür bedan­ken, dass es uns gemeinsam gelungen ist, dieses Programm in kürzester Zeit umzu­setzen.

Der Prozess zur Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms soll in enger Ab­stimmung und in Koordinierung mit den Arbeiten für den Nationalen Energie- und Kli­maplan erfolgen. Es gilt, hier – das ist mein oberstes Ziel – vor allem auch die Sy­nergien zwischen Klimaschutz und Luftreinhaltung zu nutzen.

Arbeitsgruppen für die betroffenen Sektoren, in denen die Bundesländer, die relevan­ten Ministerien und vor allem auch Experten vertreten sind, werden bis Jahresende ge­meinsame Vorschläge erarbeiten. Ich kann die Kritik des Herrn Bundesrates Dr. Leitner in diesem Punkt nicht nachvollziehen, die Arbeitsgruppen werden eingerichtet, es wer­den vor allem auch Experten hinzugezogen. Dem folgt ein öffentlicher Konsultations­prozess von sechs Wochen, damit wirklich auch alle Stakeholder entsprechend einge­bunden werden können.

Aktuell werden auch die technischen Szenarien überarbeitet und aktualisiert. Dadurch soll es eine bestmögliche Einschätzung der Entwicklung bei den Emissionen bis zum Jahr 2030 geben. Das neue Emissionsgesetz-Luft ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Verminderung der nationalen Emissionen.

Erlauben Sie mir noch einen Satz: Ich finde es sehr schade, dass hier die SPÖ wieder nicht zustimmt. Es geht ja doch um das wichtige Thema der Reduktion der Luftschad­stoffe. Ich hoffe, dass dieses Ablehnen nicht der Grund ist, warum meine Vorgänger in der Umsetzung dieser sehr wichtigen Gesetze in der Vergangenheit oft gescheitert sind. Ich glaube, das ist ein gemeinsames nationales Interesse im Sinne unserer Bür­gerinnen und Bürger, und da sollte man manchmal auch ideologische Schranken über­winden. Es geht um die Gesundheit unserer Menschen und vor allem auch unserer Kinder. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) In diesem Sinne sage ich auch ganz herzliches Danke schön, dass das auf anderen Seiten sehr wohl erkannt wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.01