17.06

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Damen und Her­ren! Wir haben das Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinformationsgesetz ange­passt. Liebe Frau Kollegin Dziedzic, es ist schon manchmal spannend, zu hören, dass die Bundesregierung zum einen säumig ist und zum anderen die Begutachtungsfrist zu kurz ist. Wir sind also zu schnell und zu langsam oder zu langsam und zu schnell. (Zwi­schenruf der Bundesrätin Dziedzic.) Der Frau Bundesminister zu unterstellen, sie hätte jetzt erst ihr Herz für die Umwelt gefunden, finde ich nicht ganz fair und nicht ganz richtig. Ich kenne sie schon sehr lange und weiß, wie lange sie sich schon mit dem Thema Umwelt entsprechend beschäftigt.

Diese Änderung oder Anpassung des Umwelthaftungs- und des Umweltinformations­gesetzes geht zurück auf eine EU-Beschwerde eines Fischers, der gesagt hat, ich ha­be auch Rechte im Bereich des Wassers. Dieser Beschwerde wurde stattgegeben und im Zuge dessen wurde durchaus eine Verbesserung erzielt, weil nämlich der Perso­nenkreis, der nun berechtigt ist, eine Umweltbeschwerde einzubringen, erweitert wor­den ist. Dafür könnte man schon sein.

Enthalten in dem Gesetz ist auch eine verbesserte Klarstellung des Begriffes, was ein Gewässerschaden ist, was nachhaltig schädigend auf das Gewässer wirkt und was kurzfristige Schäden sind, bei denen sich ein Fließgewässer letztlich auch selbst wie­der regenerieren kann. Hier gilt es, entsprechend zu unterscheiden.

Es ist auch klargestellt, dass sich ein nationaler Bescheid nicht über eine EU-Regel hinwegsetzen kann; auch das ist, glaube ich, eine Verbesserung. Es sind einige von der EU vorgegebene Verbesserungen umgesetzt worden. Ich glaube, diesen kann man zustimmen, weil damit auch die Rechtssicherheit verbessert wird. – Danke sehr. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)

17.08

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Günther No­vak. Ich erteile dieses.