21. Punkt

Wahl von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Ständigen gemeinsamen Aus­schusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948

Präsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 21. Punkt der Tagesord­nung.

Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern und Ersatzmitgliedern des Bundesrates sind sieben Mitglieder und fünf Ersatzmitglieder neu zu wählen, wobei fünf Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder von der ÖVP und zwei Mitglieder und drei Ersatzmitglieder von der SPÖ für die entsprechende Wahl vorzuschlagen sind.

Nach der Geschäftsordnung dieses Ausschusses sind die Mitglieder und Ersatzmitglie­der vom Bundesrat direkt zu wählen, wobei sowohl bei den Mitgliedern als auch bei den Ersatzmitgliedern jedes Bundesland vertreten sein muss.

Entsprechende Wahlvorschläge der Fraktionen liegen mir vor. Diese lauten:

Mitglieder:

von der ÖVP vorgeschlagen: Bundesrat Ing. Bruno Aschenbrenner (Steiermark); Bun­desrat Karl Bader (Niederösterreich); Bundesrätin Dr.in Andrea Eder-Gitschthaler (Salzburg); Bundesrätin Klara Neurauter (Tirol); Bundesrätin Sonja Zwazl (Niederös­terreich);

von der SPÖ vorgeschlagen: Bundesrat Ingo Appé (Kärnten); Bundesrätin Doris Hahn, MEd MA (Niederösterreich).

Ersatzmitglieder:

von der ÖVP vorgeschlagen: Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (Tirol); Bundesrat Martin Preineder (Niederösterreich);

von der SPÖ vorgeschlagen: Bundesrat Dominik Reisinger (Oberösterreich); Bundes­rat Michael Wanner (Salzburg); Bundesrat Stefan Zaggl (Tirol).

Ich werde die Abstimmung über diese Wahlvorschläge, sofern sich kein Einwand er­hebt, unter einem vornehmen.

Da jeweils nur ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich durch Handzeichen abstimmen lassen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stim­meneinhelligkeit. Die Wahlvorschläge sind angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.