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Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Bundesräte! Ich freue mich sehr, wieder bei Ihnen hier zu Gast sein zu dürfen. Mit dem Beschluss dieses Gesetzes finalisieren wir die Reorganisation in meinem Haus. Es kommt zusammen, was zusammengehört.
Ich habe ja prinzipiell im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus eine Reorganisation vorgenommen, vieles an Doppelstrukturen abgeschafft und zusammengeführt. Ich darf da zum Beispiel auf den Bereich Energie verweisen, wo wir im Umweltbereich wie auch in der Energie-Sektion eine Abteilung Erneuerbare Energien hatten. Dadurch, dass wir auch als Ressort gewachsen sind, haben wir wirklich massiv harmonisiert. Wir haben uns unter anderem auch alle zugeteilten Anstalten angesehen und haben wirklich auch auf die Empfehlungen des Rechnungshofes Rücksicht genommen. Wir haben gesehen, dass es mit den beiden Bundesanstalten extrem viele überschneidende Themen- und Aufgabenbereiche gibt, und uns nach einer sehr eingehenden Prüfung eben auch für diese Zusammenlegung entschieden.
Nun haben wir – auch weil es, wie gesagt, eine schon langjährige Empfehlung des Rechnungshofes ist – ein gemeinsames Institut geschaffen, nämlich die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen. Also von einer Auflösung, wie es vor allem vonseiten der SPÖ behauptet wurde, kann überhaupt nicht die Rede sein. Vielmehr werden in Zukunft Synergien genutzt, wird vor allem auch dieses Erfolgsmodell für Bergbauernfragen umgelegt. Das soll vor allem auch die Studien der Agrarwirtschaft bereichern, und das ist uns wirklich sehr gut gelungen.
Es wird mehr Budget für die Forschung übrig bleiben. Ich glaube, Sie kennen die Rechnungshofberichte. Wir haben das, wie gesagt, sehr eingehend geprüft und die EDV-Infrastruktur jetzt unter einem Dach zusammengeführt. Sie wissen wahrscheinlich, dass auch räumlich beide Institute bereits im selben Gebäude und im selben Stockwerk waren. Für eine formelle Trennung hat eigentlich überhaupt kein Grund bestanden.
Ich darf auch klar dazusagen, dass die Dienstnehmerrechte unverändert bleiben und bis zur Personalvertretungswahl 2019 auch die Personalvertretungsorgane unverändert bleiben. Bei der Personalvertretungswahl 2019 werden dann in einheitlichen Dienststellen einheitliche Dienststellenausschüsse eingerichtet. Darüber hinaus haben wir mit diesem Gesetz eine weitere Maßnahme der Vereinfachung umgesetzt: Es werden auch die Betriebsräte der Bundesgärten aufgrund der Zusammenlegung mit der Gartenbauschule Schönbrunn in einen einheitlichen Dienststellenausschuss übergeführt.
All diese nachhaltigen Änderungen zur Strukturstraffung und Effizienzsteigerung gehen konform mit dem Bundes-Personalvertretungsgesetz und dem Arbeitsverfassungsgesetz.
Ich freue mich über breite Zustimmung zu dieser Vereinfachung im System. Unser Ziel ist es, einen echten Strukturwandel durch die maximale Nutzung von Synergien herzustellen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
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