14.03

Bundesrat Stefan Zaggl (SPÖ, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen, liebe Zu­seher! Wie wir heute bereits gehört haben, hilft dieses Gesetz meinem Bundesland Tirol, die Tiroler Zukunftsstiftung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzu­wandeln. Die Standortagentur Tirol wurde in den Neunzigerjahren als Unternehmen in Form einer Privatstiftung gegründet, um den Wirtschaftsstandort Tirol für Unternehmen in verschiedenen Bereichen als Ort der Ansiedlung sowie für Gründung und Entwick­lung attraktiv zu machen. Es wurden Forschung, Mechatronik, Informationstechnologie und Gesundheit in den Vordergrund gestellt. Ich möchte nun kurz einige Aufgabenbe­reiche darlegen.

Ansiedlungsberatung: Dabei werden nationale und internationale Unternehmen bei der Ansiedlung in Tirol oder bei der Unternehmensgründung unterstützt. Ebenso wird Hil­festellung gegeben, wenn spezialisierte Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft für die Entwicklung von Innovation in Tirol gesucht werden.

Standortmarketing: Die Standortagentur betreibt auch das internationale Marketing für den Wirtschafts- und den Wissenschaftsstandort Tirol. Ziel dabei ist, in den Märkten weltweit auf die Leistungen aufmerksam zu machen und die besten Forschungen, die besten Forscher wie auch Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene für den Standort Tirol zu gewinnen. Sie sind Dienstleister der heimischen Wirtschaft und Wissenschaft rund um die Themen Forschung, Technologie, Innovation und Koope­ration.

Von der vernetzten Arbeit in den Clustern profitieren die Unternehmen wie auch die Forschungseinrichtungen. Durch die Förderungen von Clustern wird der Transfer ihrer Technologie in der Wirtschaft beschleunigt. Sämtliche Tiroler Unternehmen und For­schungseinrichtungen werden bei der Nutzung von Technologie, Forschungs- und In­novationsprogrammen unterstützt, sei es vom Land Tirol, vom Bund und/oder von der Europäischen Union.

Lebensraum Tirol 4.0: Durch die Zusammenarbeit verschiedenster Einrichtungen, ins­besondere der Standortagentur Tirol, der Agrarmarketing Tirol, der Tirol Werbung, der Tiroler Hochschulen, der Interessenvertretungen und der auch miteinbezogenen zu­ständigen Landesabteilungen, kann Lebensraum Tirol 4.0 einen riesigen Beitrag zur Stärkung des Wirtschafts- und Lebensraums Tirol leisten. Ebenso wird die Marke Tirol im In- wie im Ausland noch mehr gestärkt und bekannt gemacht.

Deshalb: Bei geltendem Recht wäre die Überführung der Tiroler Zukunftsstiftung als Fonds öffentlichen Rechts in eine Kapitalgesellschaft nur als Sacheinlage möglich. Dabei bliebe lediglich eine Hülle übrig, bei welcher Rechtsunsicherheiten über die Zu­ordnung von Projekten mit internationalen Kooperationspartnern entstehen könnte.

Mit diesem Gesetz soll daher eine Analogie zu Stiftungen ermöglicht werden, die nach dem Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz errichtet sind und in Privatstiftungen umge­wandelt werden können. Die Änderung bringt wesentlich mehr Transparenz, der Einsatz der Geldmittel kann besser nachvollzogen werden. Es ist für meine Kollegin­nen und Kollegen im Tiroler Landtag um einiges einfacher, eine Kapitalgesellschaft zu kontrollieren als eine Privatstiftung, die bei der momentanen gesetzlichen Lage sehr undurchsichtig erscheint.

Aus diesem Grund werden wir von der SPÖ diesem Gesetz sehr gerne zustimmen. –Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)

14.07