16.45

Bundesrat Thomas Schererbauer (FPÖ, Oberösterreich): Herr Vorsitzender! Ge­schätzter Herr Vizekanzler! Herr Bundesminister! Ich werde mich gleich dem Tier­schutzgesetz widmen. Wie groß das Herz eines Menschen ist, können wir daran erken­nen, wie er mit Tieren umgeht. Die Änderungen in diesem Bundesgesetz zum Schutz der Tiere beinhalten wichtige Schritte zur Verbesserung der aktuellen Situation.

Aus heutiger Sicht ist es nicht mehr im Sinne eines modernen Tierschutzes, dass Hunde und Katzen in Zoofachgeschäften gehalten und ausgestellt werden, nur damit man diese verkaufen kann. Das ist in keiner Weise eine Kritik an den Zoofachge­schäften, die ihre Arbeit mit Sicherheit gut und gewissenhaft machen. Es ist nicht mehr notwendig und weder im Interesse der Tiere noch der Menschen, daher wurde ein Schlussstrich gezogen und das Halten und Ausstellen von Hunden und Katzen in Zoo­fachgeschäften verboten.

Weiters ist es in einigen Bundesländern zu Problemen bei der Zulassung von Tier­schutzorganisationen gekommen, da die Betriebsstätten nicht mehr genehmigt wurden. Das ist ein unzumutbarer Zustand und schadet den Vereinen, ohne die eine Aufrecht­erhaltung des Tierschutzes mit hohen Standards nicht mehr möglich ist. Es wurde schnell reagiert und im Gesetz definiert, was eine Betriebsstätte ist und wann eine wirt­schaftliche Tätigkeit im Sinne des Tierschutzgesetzes ist. Damit wurde Rechtssicher­heit für die Tierschutzvereine geschaffen und den Behörden die Vollziehung verein­facht. Damit können wir auch weiterhin auf die wichtige und gute Arbeit der Tier­schutzvereine bauen.

Das heikle Thema der rituellen Schlachtung wurde ebenfalls in Angriff genommen und neu definiert, ohne dabei die Religionsfreiheit einzuschränken. Es wurde auch keine neue Rechtslage geschaffen, vielmehr wurde durch die Landestierschutzreferenten der Wunsch geäußert, man solle das bestehende Verbot ausdrücklicher formulieren und ein Zuwiderhandeln zum Verwaltungsstraftatbestand erklären. Es wurde daher eine Konkretisierung im Sinne der Landestierschutzreferenten eingefügt, um so für Rechts­sicherheit zu sorgen. Damit wird den Behörden ein ordnungsgemäßes, zielgerichtetes und freies Einschreiten ermöglicht.

Das Problem der Ausbreitung von invasiven Tierarten und deren punktuelle Entnahme wurde ebenfalls geregelt. Es ist leider Faktum, dass sich fremde Tierarten schnell ausbreiten und die heimischen Arten verdrängen können. Hier geht es nicht um den Wolf oder den Bären, die geschützt sind, es geht um Schildkröten, Signalkrebse, Fi­sche, Eichhörnchen und so weiter. Um diese artgerecht und auch effizient zu entfernen und damit unsere heimischen Arten zu schützen, kann die Frau Bundesminister mit Verordnung jene Fähigkeiten und Kenntnisse festlegen, die jemand aufweisen muss, um invasive Arten zu reduzieren. (Bundesrat Krusche: Immer gegen die Ausländer!)

Ein weiteres wichtiges Ergebnis ist das verschärfte Vorgehen gegen sogenannte schwarze Schafe unter den Tieranbietern. In den neuen Bestimmungen ist vorgese­hen: Egal wer ein Tier verkauft oder vermittelt, jeder muss über die Vorgeschichte und die Eigenschaften des Tieres aufklären. Damit wird sichergestellt, dass nicht nur Zoo­fachhandlungen zu informieren haben, sondern auch Vereine und Private. Der Käufer soll damit abgesichert und rechtlich bessergestellt werden. Es werden ausländische Verkäufer und Vermittler verpflichtet, eine Versicherung vorzulegen, die für die Rücker­stattung des Kaufpreises beziehungsweise für die Behandlungskosten aufkommt. Es sollen die Käufer zumindest finanziell abgesichert werden, um dem Tier die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Diese Maßnahmen treffen vor allem unseriöse An­bieter und – auch das ist eine lange Forderung – den illegalen Welpenhandel.

Zur Problematik der Lebendtiertransporte: Ich weiß, dass zur Verbesserung der Situa­tion während des österreichischen EU-Ratsvorsitzes schon einige positive Akzente gesetzt wurden. Ich bitte darum, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass das Leid der Tiere durch diese Lebendtiertransporte beendet wird und zukünftig keine Schlagzeilen mehr wie kürzlich in einer Tageszeitung zu lesen sind. Es sind Bilder, die sich ins Gedächtnis einbrennen: schreiende Kälber, eng zusammengepfercht in einem Vieh­transporter, kein Wasser, keine Nahrung, über und über bedeckt mit ihren eigenen Ex­krementen, geschwächte Kälber, die sich kaum noch auf den Beinen halten können, aber dennoch zu ihrer nächsten Station geprügelt werden. Das passiert in der Europäi­schen Union.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! So etwas kann und darf uns nicht egal sein, denn dort, wo unser Mitleid aufhört, dort hört auch unsere Menschlichkeit auf! Summa summarum wurde mit dieser Novelle ein deutliches Signal für den Tierschutz gesetzt, den Menschen im Sinne des Tierschutzes die Hand gereicht und für eine Verbesse­rung des Rechtsschutzes gesorgt.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich mit den Worten des britischen Naturwissenschaftlers Charles Darwin schließen, der einmal gesagt hat, woran wir ab und zu denken sollten: „Die Tiere empfinden wie der Mensch Freude und Schmerz, Glück und Unglück.“ – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.50

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag.a Dr.in Ewa Dziedzic. – Bitte.