16.53

Bundesrat Silvester Gfrerer (ÖVP, Salzburg): Geschätzter Herr Präsident! Lieber Herr Bundesminister! Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörer auf der Galerie! Wenn wir heute vom Tierschutz sprechen, könnte man auch die Tiere fragen, wie es ihnen geht. Das Tierschutzgesetz ist die Grundlage, dass es den Tieren gut geht.

Wie fühlen sich die Tiere? Welche Bedürfnisse haben unsere Tiere? Wie geht es ihnen grundsätzlich – sei dies in den landwirtschaftlichen Betrieben mit ihren Nutztieren, sei es in Häusern, in Wohnungen, wenn Haustiere aller Art gehalten werden, und auch in der freien Natur, die wild lebenden Tiere? Da wir unsere Tiere aber nicht fragen kön­nen, wie es ihnen geht, sind wir als Politiker, die Experten, die Tierschutzvereine und viele darüber hinaus verpflichtet, sowohl die gesetzliche Grundlage zu schaffen als auch die praxisorientierte Betreuung, die wirtschaftliche Betreuung unserer Tiere 365 Ta­ge im Jahr zu ermöglichen.

Voraussetzung dafür ist sicherlich eine gute Ausbildung, das fachliche Wissen im Um­gang mit unseren heimischen Nutztierarten. Ganz wesentlich dabei ist sicher auch die richtige Fütterung und der persönliche Bezug zur Kreatur.

2015 wurde das Bundestierschutzgesetz beschlossen; nachfolgend gab es laufend kleinere und größere Anpassungen. 2017 ist unter Einbindung vieler Experten des Tierschutzrates, der Tierschutzvereine und vieler mehr eine umfangreiche Novelle aus­gearbeitet, diskutiert und beschlossen worden.

Aktuell diskutieren wir heute das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachhandlun­gen zur Verkaufspräsentation. Dies sollte verboten werden; das ist sehr gut, weil der Stress den Tieren nicht zumutbar ist.

Ein Teil dieses Gesetzes ist auch die Informationsweitergabe zur Vorgeschichte der Tiere an den neuen Tierhalter, um eventuelle Eigenschaften, Charakter, Besonderhei­ten zu erkennen und dem neuen Tierhalter mitzugeben. Dies ist auch deshalb notwen­dig, damit der neue Tierhalter eben die Bedürfnisse kennt und von Anfang an richtig reagieren kann, um so auch Reklamationen und eventuelle Garantieansprüche zu ver­meiden.

Somit beschließen wir heute das neue Tierschutzgesetz, das wesentlich höhere Stan­dards als im EU-Recht festlegt aufweist, aber auch wesentlich höhere Standards als andere EU-Länder und auch Länder außerhalb der EU garantiert.

Ein gutes, modernes, sehr strenges Tierschutzgesetz, das praxisorientiert und zum Wohl der Tiere festgeschrieben wird, ist untrennbar mit der Produktion hochwertigster regionaler Lebensmittel verbunden. (Bundesrätin Hahn: Hunde und Katzen?) Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die österreichischen land­wirtschaftlichen Familienbetriebe im Wettbewerb mit allen EU-Ländern, aber auch mit Importen aus Drittstaaten stehen, die eigentlich wesentlich günstiger produzieren kön­nen.

Was heißt das, auf dem Weltmarkt dabei sein zu müssen mit unseren kleinstruktu­rierten landwirtschaftlichen Familienbetrieben? – Das heißt, liebe Kolleginnen und Kol­legen, zum einen, dass es in Österreich aufgrund klimatischer Bedingungen, speziell im Berggebiet, keine Alternative zur Grünlandwirtschaft und zur Nutztierhaltung gibt. Das heißt weiter, dass unser Grünland bis hinauf auf unsere Almen Grundlage für die naturnahe regionale Produktion unserer hochwertigen Lebensmittel ist. In diesem Zu­sammenhang möchte ich mich wirklich bei allen Konsumentinnen und Konsumenten herzlich bedanken, die beim Einkauf bewusst darauf schauen, wo und wie unsere Lebensmittel produziert werden. In diesem Bereich gibt es nach wie vor natürlich noch weiter Luft nach oben.

Durch die Bewirtschaftung mit Rindern, Schafen, Ziegen, Pferden und vielen anderen Tierarten ist auch sichergestellt, dass Tierwohl und Tierschutz im höchsten Maße ga­rantiert ist und unsere Kulturlandschaft in ihrer Einzigartigkeit erhalten bleibt.

Für die Zukunft muss es gelingen, die Wettbewerbsnachteile aufgrund eines sehr strengen Gesetzes und der wesentlich schärferen Tierhaltungsrichtlinien und ‑verord­nungen als in anderen Ländern, der erschwerten Bewirtschaftungsgrundlagen in be­nachteiligten Gebieten und der höheren Produktionskosten in der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik besser zu berücksichtigen.

Das neue Tierschutzgesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft, und zwar mit einigen Über­gangsbestimmungen, damit sich Zoofachhandlungen, die eine aufrechte Bewilligung haben, besser darauf einstellen können.

Mit großer Sorge beobachte ich die Entwicklung bei den Kleintieren, im Speziellen bei den Schafen und Ziegen. Wir hatten in unserem Bezirk im Frühjahr des heurigen Jah­res sechs Wolfsrisse innerhalb von drei Wochen zu verzeichnen. Die betroffenen Bau­ern, sehr kleine Betriebe, züchten Schafe und Ziegen, die zum großen Teil hochgefähr­deten Tierrassen angehören. Für den Erhalt dieser vom Aussterben bedrohten Rassen bezahlen die EU, Bund und Land Prämien.

Nebenbei sei noch bemerkt, dass der Bestand dieser Tiere wesentlich gefährdeter ist als zum Beispiel die Wolfspopulation mit circa 30 000 Stück in Europa. Da stellt sich für mich unweigerlich die Frage: Wo bleibt in diesem Bereich der Tierschutz? Wer schützt die vom Aussterben bedrohten Tierarten? Das Ergebnis dieser Risse waren in unse­rem Bezirk 25 Stück zerfetzte Schafe und Ziegen.

Es ist heute in einigen Punkten betreffend die Landwirtschaft speziell die Berglandwirt­schaft eigentlich von allen Fraktionen sehr positiv dargestellt worden. Wenn wir die kleinstrukturierte Landwirtschaft im Berggebiet und speziell in der Almwirtschaft für die Zukunft absichern wollen, muss der Schutzstatus des Wolfes, sprich die FFH-Richtlinie der EU, abgeändert werden. Kommt der Wolf, geht der Bauer, darüber müssen wir uns im Klaren sein. (Bundesrat Stögmüller: Geh, keine Schwarzmalerei!)

Im Regierungsübereinkommen wird die Wichtigkeit des Tierschutzes für Österreich, für unsere Menschen und unsere Tiere hervorgehoben. Ich möchte abschließend noch darauf hinweisen, dass Tiere nicht als Weihnachtsgeschenke geeignet sind, weil man damit weder dem Beschenkten noch dem Tier etwas Gutes tut. Tierhaltung heißt Verantwortung, Verantwortung jeden Tag. Mit diesem Gesetz, denke ich, kommen wir dem ein Stück näher. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.03

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. Gerhard Leitner. – Bitte.