17.03

Bundesrat Dr. Gerhard Leitner (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon sehr viel über das Thema Hund und Katze gesagt. Vorweg: Ich schließe mich den Ausführungen mei­nes Freundes Günther Novak an.

Durch die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung ist es auch für Zoofachgeschäfte möglich, Tiere in Pflegestellen unterzubringen, und daher ist es nicht mehr erforderlich, dass Hunde und Katzen in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von gewerblichen Tier­haltungen ausgestellt oder gehalten werden.

Es geht bei diesem Gesetz ja erstens einmal um den Inhalt und zum Zweiten ist es auch entscheidend, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist. Es muss in dem Ge­setz klar formuliert sein, dass das Halten von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäf­ten verboten ist, meine Damen und Herren! Der Tierschutz hat kein Mascherl, es geht nicht darum, aus Prinzip eine Gesetzesänderung abzulehnen oder einfach dagegen zu sein. Gefordert wird vielmehr, dass man sich mit Änderungen zeitgerecht befassen kann und sie vor einer Beschlussfassung auf Augenhöhe diskutiert und besprochen werden können.

Der vorliegende Antrag geht weit über das hinaus, was im Gesundheitsausschuss des Nationalrates besprochen wurde, es wurde schon darauf hingewiesen. Im Antrag wer­den EU-Verordnungen und auch Themen, die die Länder betreffen, zitiert. Es sind Länderverordnungen enthalten, obwohl die Länder nach Auskunft nicht ausreichend in die Gestaltung beziehungsweise in die zu treffenden Maßnahmen eingebunden und dazu befragt wurden. (Bundesrätin Mühlwerth: Das kann vorkommen!)

An sich ginge es darum, meine Damen und Herren, einen Konsens über alle Partei­grenzen hinweg zu finden, so wie es früher einmal gehandhabt wurde. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, das war früher!)

Der derzeitige Wortlaut im Gesetz „zum Zwecke des Verkaufes“ lässt noch andere Zwecke und Formen einer Haltung zu, und da ist eine klare Formulierung absolut erfor­derlich, meine Damen und Herren.

Der gesamtändernde Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Tierschutzge­setz wurde kurzfristig an die Oppositionsparteien übermittelt, und es gab keinerlei Mög­lichkeiten, die umfangreiche Novellierung des Tierschutzgesetzes zu diskutieren und sich partnerschaftlich damit auseinanderzusetzen. Eine solche Vorgehensweise ist de­mokratiepolitisch bedenklich, sie spiegelt erneut den Habitus der Regierung wider nach dem Prinzip: Wir sind wir! (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Das habt ihr oft genug gemacht! – Bundesrat Schuster: Rot-Grün in Wien macht das genauso!)

Es wird einfach versucht, zu bestimmen, was zu geschehen hat, ohne Gespräche, oh­ne Dialog und ohne Einbeziehung aller Betroffenen. Diese Vorgehensweise wirft auch die Frage auf, ob es überhaupt erwünscht war oder ist, ernsthafte Gespräche mit der Opposition und anderen interessierten und befassten Kreisen zu führen, oder ob be­wusst der Weg gewählt wurde, einen Beschluss ohne Zustimmung einer Oppositions­fraktion zu erreichen.

Aus diesen genannten Gründen und mit Bedauern darüber, dass die Durchsetzung der angeblichen Autonomie der Regierung vorherrscht, ist dieser Antrag von uns abzuleh­nen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der BundesrätInnen Dziedzic und Stögmüller. – Bundesrätin Mühlwerth: Kindisch! – Bundesrat Krusche: Beleidigt, auf Kosten der Tiere!)

17.06

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Bun­desrat Thomas Schererbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.