17.07

Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Heinz-Christian Strache: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bun­desräte! Tierschutz ist sicherlich grundsätzlich etwas ganz, ganz Wichtiges, und Tiere sind schützenswerte Wesen; so gesehen sollten wir das außer Streit stellen. Hoffent­lich gelingt es auch, dass wir irgendwann einmal im Tierschutz so weit kommen, zu sa­gen, dass Tiere keine Sache sind, sondern schützenswerte Lebewesen auf unter­schiedlichen Ebenen, ob das jetzt Wildtiere, Haustiere oder Nutztiere sind. Wir sollten dabei auch irgendwann einmal gemeinsam in der Definition vorankommen, um von dem Begriff Sache wegzukommen, denn das wäre auch ein guter und verantwortungs­voller Schritt.

Ziel der Novelle des Tierschutzgesetzes war das Verbot der Hunde- und Katzenhaltung in Zoofachgeschäften und anderen gewerblichen Einrichtungen. Grund dafür war die Umsetzung der Meinung der Bevölkerung, dass die Haltung dort eben nicht mehr tier­schutzkonform ist und dass es da andere Möglichkeiten, Wege und Lösungen geben kann.

Der politische Wille, dass Hunde- und Katzenhandel weiterhin möglich sein soll, ist ja vorhanden und spiegelt sich auch in diesem Gesetz wider, aber die Haltung der Tiere im Welpenalter im Fachhandel zu verbieten, ist schon etwas Gescheites. Es ist ja nicht mehr zwingend notwendig, dass das Vorzeigen der Tiere und der Welpen im Geschäft, vor Ort, unter nicht gerade würdigen Bedingungen stattfindet, sondern man kann das eben auch tiergerecht gestalten und auslagern, die Tiere über Monitore sichtbar ma­chen. Wenn dann Kaufinteresse da ist, wird es auch in Zukunft nicht verboten sein, den Kauf des jeweiligen Tiers, das sich jemand wünscht, im Geschäft vorzunehmen.

Das ist ja in dem Gesetz so geregelt, und damit wurde man dem Tierschutzgedanken und letztlich gleichzeitig auch den Zoofachhandlungen gerecht, wo ja weiterhin Hunde und Katzen zum Verkauf angeboten werden können, ohne sie vor Ort auszustellen. Sie können die Welpen und die Tiere in entsprechenden, dafür vorgesehenen Pflegestellen betreuen und sie dann etwa über einen Monitor sichtbar machen.

Dies wurde übrigens unter der seinerzeitigen ÖVP-FPÖ-Regierung ab dem Jahr 2000 beschlossen, dann leider von der SPÖ-ÖVP-Regierung wieder erlaubt und rückgängig gemacht. Im Rahmen der Gesetzgebung wurde zudem der Vorschlag der SPÖ aus dem Gesundheitsausschuss eingearbeitet, dass auch die Vermittlung durch Zoofach­geschäfte explizit verboten wurde, um Unklarheiten auszuschließen. Wie gesagt, der Verkauf ist weiterhin möglich, aber es geht darum, Tierschutz zu garantieren und an­gemessene Tierpflege- und Tierunterbringungsstandards vorzugeben, damit die Tiere, nämlich Welpen, nicht in der Art und Weise wie heute leiden müssen.

Wir haben für die betroffenen Zoofachhandlungen eine Übergangsfrist vorgesehen; das ist auch wichtig, denn man kann das ja nicht von heute auf morgen machen. Das ist, glaube ich, ein vernünftiger und gerechter Vorgang, dass wir dies mit einer großzü­gigen Übergangsfrist bis 31. Dezember 2019 sicherstellen.

Da es in zwei Bundesländern bei der Zulassung von Tierpflegestellen und Tierschutz­vereinen zu massiven Problemen gekommen ist und auf informativem Weg eine Berei­nigung nicht möglich war, ist nunmehr legistisch definiert und noch einmal klargestellt worden, was unter Betriebsstätte zu verstehen ist und welche Tätigkeiten unter die Notwendigkeit einer Betriebsstätte fallen. Damit haben wir zeitgerecht für Rechtssi­cherheit gesorgt, sodass die für den Tierschutz so wichtigen Tierschutzvereine und Tierpflegestellen eben nicht mit Jahresende zusperren müssen, sondern gerettet und gesichert werden. Hätten wir das nicht getan, so hätten die Vereine in zwei Bundes­ländern ab 1. Jänner 2019 keine Tiere mehr aufnehmen und diese nicht mehr versor­gen können. Das war daher ein ganz wichtiger und notwendiger Schritt.

Ganz Europa, und daher auch Österreich, ist davon betroffen, dass – wie heute schon debattiert – gebietsfremde invasive Arten – so nennt man das sperrig – einwandern. Das bedeutet, dass es sich dabei um Tiere handelt, die eben nicht in Österreich hei­misch sind und heimische Arten verdrängen – das betrifft nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen und andere Bereiche, die von der Europäischen Union in Verordnungen definiert sind. Auf dieser Basis wurde eine Liste dieser gebietsfremden invasiven Arten erstellt, die nun laufend adaptiert wird. Es wurde zu Recht gesagt, dass der Wolf und der Bär natürlich nicht dabei sind. Pflanzenarten werden darin genauso definiert, aber das ist jetzt nicht Gegenstand der Debatte.

Wichtig ist: Aufgrund dieser Liste ist es möglich, einzelne Stücke zu entnehmen oder sogar den Bestand da oder dort zu minimieren, wenn es notwendig ist und genehmigt wird. Das kann man dann nicht einfach so machen, sondern es braucht dafür eine Genehmigung. Das ist wichtig, denn bisher war es ja nur dem Amtstierarzt möglich, solche Entnahmen durchzuführen, was sich als nicht gerade praxistauglich erwiesen hat.

Ein Beispiel: Der Flusskrebs wird besser von einem Fischer als von einem Tierarzt bekämpft werden können, was natürlich logisch ist, denn in der Regel hat der Fischer wahrscheinlich mehr Ahnung als der Tierarzt. So gesehen ist es logisch, gut und richtig, dass man das definiert und entsprechend erweitert hat. Man kann nun per Ver­ordnung festlegen, welche Ausbildung, welche Kenntnisse, welche Fertigkeiten jene Personen haben müssen, die das handhaben können und beauftragt werden – genau so steht das drinnen. Das ist ein wichtiger Begriff, denn es wird immer wieder be­hauptet – Teile der Opposition behaupten das –, dass ab jetzt zum Beispiel jeder Jäger einen Biber erlegen kann. – Nein, dies ist nicht so, denn die zuständige Behörde muss ausdrücklich die Entnahme genehmigen. Somit kann garantiert werden, dass das Ganze kontrolliert ablaufen wird und nicht einfach aus der Hüfte heraus passieren kann.

Zu großer Verunsicherung bei den Landwirten hat im Sommer der Erlass über die Schlachtung für den Eigenbedarf geführt. Das wurde mit einem Schächtungsverbot verwechselt, wobei nur klargestellt werden sollte, was wirklich unter Eigenbedarf zu verstehen ist. Teilweise basierte diese Unsicherheit auf einer unscharfen Formulierung des Verbots von rituellen Schlachtungen außerhalb zugelassener Schlachtanlagen. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, wurde die Bestimmung neu formuliert, ohne da­bei den Inhalt zu verändern. Nunmehr ist klar, dass jegliche Art von rituellen Schlach­tungen, unabhängig von der Religion, nur noch in zugelassenen Schlachtanlagen oder mit einer besonderen Bewilligung erlaubt sind. Konsequenterweise wurde daher ein Verstoß gegen diese Bestimmung erstmals unter Strafe gestellt.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass nur noch die Länder durch ihre Organe tatsächlich gegen die illegale rituelle Schlachtung vorgehen und Strafen verhängen können, und fernab der Religionsausübung muss bei der rituellen Schlachtung das Tierwohl bestmöglich geschützt werden. Diese nochmalige Klarstellung war ein Anlie­gen der Landestierschutzreferentenkonferenz. Diese Bestimmung ist jetzt aufgrund dieser Anregungen nachgebessert und optimiert worden, das wurde nachgeholt.

Als letzte große Maßnahme verstehen wir die Schaffung gleicher Rahmenbedingungen für den Tierbesitzer wie für den Tierverkäufer und -vermittler beim Erwerb von Haus­tieren. Natürlich betrifft dies nicht landwirtschaftliche Tiere, für die Sonderregelungen gelten. Für alle Verkäufer und Vermittler gilt nunmehr, dass die Haltungsbedingungen gleichermaßen gelten und keine Ausnahmen mehr gemacht werden dürfen, die eine nicht artgerechte Haltung zur Folge haben. So gesehen, hoffe ich auf Zustimmung.

Ich verstehe, dass man da oder dort vielleicht manche Dinge differenziert betrachtet, aber im Großen und Ganzen waren alle drei heute debattierten Gesetzesvorhaben sehr, sehr gute und vernünftige. Ich glaube, dass das in allen drei Segmenten, ob Ab­schaffung des Pflegeregresses, mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer, selbständig Beschäftigte, unselbständig Beschäftigte bis hin zu den Lehrlingen, und nun zum Tier­schutz, vernünftige Maßnahmen sind, bei denen man sich abseits der ideologischen Parteigrenzen wiederfinden kann. Mein Dank geht daher an all jene, die das möglich machen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.16