17.17

Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Hohes Präsidium! Herr Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Patentamtsgebührengesetz ist nun sicherlich keine sehr große Sache und wird die Masse der Menschen nicht un­mittelbar tangieren, aber es ist ein weiterer Schritt zur Stärkung des Forschungsstand­ortes Österreich. Damit wird die digitale Einreichung von Anmeldungen und Anträgen erleichtert, es werden Gebühren gesenkt und wieder einmal wird die Verwaltung ver­einfacht.

Im Einzelnen sind fünf wesentliche Eckpfeiler in diesem Gesetz enthalten:

Erstens, die Einführung des sogenannten Onlinebonus: Das heißt, es kommt zu gerin­geren Gebühren bei Onlineanmeldungen, und zwar dadurch, dass die geringeren Ver­waltungskosten, die bei der Onlineanmeldung entstehen, an den Anmelder weiterge­geben werden. Außerdem ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung.

Zweitens wird die Einmalgebühr bei gleichen Anträgen auf Firmenwortlaut- bezie­hungsweise Namensänderungen eingeführt. Bisher war dies wie folgt: Wenn eine Fir­ma, die beispielsweise zwölf Patente und 17 Marken hat, ihren Namen änderte, so musste sie dafür 29-mal zahlen, also zwölf plus 17. Jetzt muss sie nur noch zweimal zahlen: einmal für das Patent, einmal für die Marke.

Der dritte Punkt ist eine Gebührensenkung. Anträge zur Streichung oder Löschung von Patenten und Marken kosten nunmehr nur noch 550 Euro statt wie bisher 700 Euro.

Der vierte Punkt ist, dass die Bagatellgebühren überhaupt entfallen können.

Schließlich der fünfte wesentliche Punkt: Es kommt generell zu mehr Transparenz. Da die Gebühren in mehreren Gesetzen geregelt sind, war es für den Kunden schwierig, sich einen Überblick über sämtliche anfallenden Kosten zu verschaffen. Nun sind alle Gebühren auf der Homepage des Patentamts klar ersichtlich.

Somit kann man sagen: Ein weiteres gutes Gesetz für den Wirtschaftsstandort Öster­reich! – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.20

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gelangt Herr Vizepräsident Bundesrat Dr. Mag­nus Brunner. – Bitte sehr.