17.26

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA MA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Marken­schutzgesetz und allgemein zu Erfindungen und Markenrechten: Ihre Anzahl ist auch eine Kennzahl für die Qualität einer Volkswirtschaft, so wird es zumindest nach außen interpretiert und international analysiert. Insofern sind die Verschlankung, die Vereinfa­chung und der einheitliche europäische Zugang zu diesen Markenrechten – in dem Fall natürlich auch zu den Patentrechten – eine wesentliche Sache, um die Kreativität der Menschen und des Individuellen zu fördern.

Die Novelle zum Markenschutzgesetz entspricht einer Richtlinie aus dem Jahr 2015 zur Harmonisierung des europäischen Markenrechtes. Es ist eine Angleichung an das heutige Zeitalter – das Zeitalter der Digitalität, der Multimediengesellschaft –, weil sich das Markendesign natürlich vielfältig zeigt. Das ist vor allem für die Werbung wichtig, um es mit verschiedenen Möglichkeiten in verschiedenen Medien präsentieren zu kön­nen.

Die vielfältigen Methoden der geschützten Marken sind wichtig, damit sich diese prä­sentieren können, weil die Marke ja auch ein Symbol für die Qualität eines Produktes ist. Ich möchte hier die Top 10 jetzt nicht ausführlich beschreiben, aber dennoch anfüh­ren. Die Liste der wichtigsten Marken Österreichs liest sich auch wie ein Who’s who der österreichischen Industrie und des Handels. An erster Stelle steht Red Bull, ein ganz toller Mäzen des internationalen Leistungssports, den wir hier – im Unterschied vielleicht zur SPÖ in der Vergangenheit – in Österreich sehr schätzen.

Top 2, Swarovski: auch ein ganz toller Unternehmer, eine Unternehmerfamilie aus Ti­rol, die soeben vom ganz genialen Künstler André Heller die Kristallwelten neu gestal­ten lässt. Top 5: die Österreichischen Bundesbahnen, die eine ganz tolle Leistung für die österreichische Wirtschaft auch in Form der Rail Cargo Austria erbringen.

Ein paar Worte noch zum Patentamt: Das Patentamt hat seine Gründung bereits 1899 erlebt – Schutz der Marken, der Muster und natürlich der Erfindungen –, aber es hat auch schon eine Zeit davor mit über 90 000 privilegierten Rechten gegeben; so hat es damals geheißen: nicht patentierte Schutzrechte, sondern privilegierte Schutzrechte. Das Patentamt hat dazu ein ganz tolles Archiv, das vielleicht – um nur eine kleine Anregung vermerken zu dürfen – eine Onlinestellung verdienen würde, damit man die Erfindungen und Markenrechte dieses genialen Zeitalters des 19. Jahrhunderts inter­national und national einsehen kann.

Es ist ein sehr gutes Gesetz, das der Kreativität der österreichischen Wirtschaft si­cherlich förderlich ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.29

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wag­ner. – Bitte.