17.29

Bundesrätin Andrea Wagner (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuse­herinnen und Zuseher hier im Saal und zu Hause! Was bedeutet der Begriff Marke und was ist die Geschichte der Marke? – Der Begriff Marke lässt sich einerseits auf den französischen Begriff marque – Kennzeichen, Zeichen zur Erkennung – zurückführen. Andererseits beruht er auf der urgermanischen Bezeichnung marka, die für Grenzen setzen, sein eigenes Gebiet von anderen abgrenzen, Grenze zur Unterscheidung steht.

Die Geschichte der Marke geht auf die Zeit zurück, in der Händler begannen, die bis­lang in namenlosen Säcken beschafften Produkte – zumeist Lebensmittel – mit einem Etikett zu versehen. Die Ware wurde in eine Art Händlerverpackung abgefüllt. Somit waren zumindest im Lebensmittelbereich die Handelsmarken die ersten Marken ihrer Zeit. Marken dienten und dienen der Qualitäts- und Originalitätssicherheit für die Kon­sumentinnen und Konsumenten dieser Waren und Dienstleistungen.

Das Besondere an Marken ist, dass sie Beziehungen zu Kunden mittels Geschichten und Erlebnissen aufbauen, die auf Attraktivität und Vertrauen basieren. Es ist eine emotionale Beziehung, die bei starken Marken deutlich stärker ist als die rationale Nutzenbeziehung der Kunden zum zumeist standardisierten Produkt.

Hinter jeder starken Marke steht eine einzigartige Bedeutungswelt, eine Identität. Star­ke Marken schaffen eine Identität und erzeugen eine emotionale Erlebniswelt. Damit schaffen sie Identifikation. Marke erzeugt also primär Emotion, Marke ist Kopfkino. Pro­dukte verkaufen die Befriedigung von Bedürfnissen wie Durst oder Hunger, Marken hingegen verkaufen Träume, Sehnsüchte.

Da aus diesen Gründen Marken immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist die Moder­nisierung des Markenschutzgesetzes von 1970 wichtig und notwendig. Mit der heute zu beschließenden Änderung im Markenschutzgesetz von 1970 wird der zweite Teil der EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken umgesetzt. Es erfolgt damit ein Schritt hin zu einem modernen Markenbegriff.

Bisher mussten Marken mit grafischen Mitteln dargestellt werden, was im Hinblick auf moderne Werbe- und Marketingformen unzureichend ist. In Zukunft wird es neue, mo­derne Markenformen geben. Marken werden also durch allgemein zugängliche neue Technologien, zum Beispiel Videos, dargestellt. Es wird Klangmarken, Bewegungsmar­ken, Multimediamarken geben. Die Kreativität hat hier also freien Lauf.

Der Markenschutz wird dem Stand der Technologie, dem digitalen Zeitalter angepasst. Auch die mit einer Markenanmeldung verbundenen Kosten sollen gesenkt und dadurch der Zugang zum Markenrecht vereinfacht werden. In dieser Novelle sind auch Schritte zur effektiven Bekämpfung von Produktpiraterie vorgesehen.

Da die ersten Marken im Lebensmittelbereich entstanden sind, mache ich jetzt noch­mals einen kurzen Schwenk in den Lebensmittelbereich.

Im Lebensmitteleinzelhandel gibt es schon eine große Bandbreite an Marken, vor allem die des Handels, die auch die Produzenten vor gewisse Herausforderungen stellen. Ich möchte aber auf einen immer wichtiger und größer werdenden Bereich, die Außer-Haus-Verpflegung, kurz eingehen. Die Veränderung, die Komplexität unseres Tages­ablaufes erfordert immer häufiger, außer Haus – im Kindergarten, in der Mensa, in der Kantine oder über Catering in der Gastronomie et cetera – zu essen. Dabei ist schwer bis gar nicht erkennbar, woher die Zutaten für die Mahlzeiten kommen. In diesen Berei­chen reichen also Marken alleine nicht.

In diesen Bereichen brauchen wir verstärkt eine Herkunftskennzeichnung, durch die nachvollziehbar ist, woher die Produkte kommen. Ich bitte daher darum, sämtliche Ini­tiativen hinsichtlich Lebensmittelkennzeichnung und Herkunftskennzeichnung zu unter­stützen, denn die Konsumentinnen und Konsumenten wollen österreichische Lebens­mittel, und es ist gut zu wissen, woher unser Essen kommt.

Abschließend darf ich nochmals um Unterstützung für die Modernisierung des Marken­schutzgesetzes bitten und darf an diese Bitte auch einen Appell knüpfen: Stärken wir gemeinsam die Marke Österreich! – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.34

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wolfgang Beer. – Bitte.