17.34

Bundesrat Wolfgang Beer (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Das war eine wirklich sehr ausführliche Beschreibung von Kolle­gin Wagner über den Markenschutz. Wir haben also, wie schon gesagt, den Marken­schutz an europäisches Recht angepasst. Es gibt doch einige Veränderungen, die viel­leicht erwähnenswert sind.

Im Bereich des Markenschutzes hatte bis jetzt niemand die Möglichkeit, ruhende Mar­ken aufzulassen. Das wird in Zukunft vielleicht etwas leichter passieren. Es war ganz einfach so, dass Firmen einen Markennamen geschützt haben und niemand anderer konnte ihn dann benutzen. Jetzt muss aber auch nachgewiesen werden, dass dieser Markenname oder diese Marke weiterhin in Verwendung ist.

Was auch ganz wesentlich ist, kommt bei Zollkontrollen von gewissen Marken zum Tragen. Bis jetzt war es nur möglich, dass man gefälschte Marken am Ausgangspunkt, der Erzeugung, und am Vertriebspunkt der Fälschung beschlagnahmen konnte. Jetzt haben wir die Möglichkeit, dass bereits beim Transport Kontrollen durchgeführt und diese Marken dann sofort beschlagnahmt werden können. Das ist natürlich ein Schutz für diejenigen, die eine Marke entwickelt haben, und diejenigen, die ganz einfach auch darauf angewiesen sind, dass nicht so seltsame Dinge wie ein achtbeiniges Krokodil vorgestellt werden und jeder dann glaubt, er habe ein ganz tolles Leiberl gekauft.

Da die Methoden der Fälscher immer besser werden, ist es in unserer Zeit ganz ein­fach notwendig, zu reagieren und ihnen das Handwerk zu legen. – Danke. (Allgemei­ner Beifall.)

17.37

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Ing. Norbert Hofer. – Bitte.