BundesratStenographisches Protokoll886. Sitzung, 886. Sitzung des Bundesrates am 6. Dezember 2018 / Seite 62

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ehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Grünen Bericht beziehungs­weise über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2018.

Mittlerweile handelt es sich um den 59. Bericht seit Bestehen des Landwirtschaftsge­setzes, und dieser Bericht stellt auf 256 Seiten das umfangreichste Nachschlagewerk für den Agrarsektor in Österreich dar. Dieser Bericht ist daher die Entscheidungsgrund­lage für die Politik und auch eine wesentliche Faktengrundlage, auf der man auch auf­bauen kann, wenn es darum geht, wie sich unsere Landwirtschaft zukünftig entwickeln muss.

Vorab möchte ich gerne an unsere Frau Bundesminister und ihre Mitarbeiter ein gro­ßes Dankeschön für die Erstellung des Berichtes richten. Zudem muss man gleich­zeitig wissen: Auch die Landwirte leisten einen großen Beitrag zu diesem Bericht. Nicht weniger als 2 000 freiwillig Buch führende Landwirte liefern die Betriebsergebnisse ein, damit dieser Überblick geschaffen werden kann.

Was ist die Kernaussage dieses Berichts? – Es ist dies die grundsätzlich sehr erfreuli­che Aussage, dass das durchschnittliche Einkommen je Betrieb im Jahr 2017 um 14 Prozent auf 31 133 Euro gestiegen ist. Bezogen auf den Arbeitseinsatz entspricht dies im Durchschnitt 23 408 Euro je betriebliche Arbeitskraft.

Das ist, wie gesagt, sehr erfreulich. Zurückgeführt wird diese Einkommenssteigerung auf bessere Erzeugerpreise bei Milch, Getreide und auf bessere Ernten im Obst- und Weinbau. Gott sei Dank war das möglich, denn es liegen sehr, sehr schwierige Jahre hinter uns!

Die Freude über den Einkommenszuwachs wird aber durchaus auch ein wenig einge­schränkt, weil wir feststellen müssen, dass wir immer noch hinter den Einkommens­ergebnissen von 2011 oder 2012 zurückliegen.

Eine zusätzliche Einschränkung meiner Freude über das positive Ergebnis liegt auch darin begründet, dass sich das Einkommensplus leider nicht in allen Betriebssparten in gleicher Höhe niederschlägt. Gerade in dem Bundesland, aus dem ich komme, aber auch in den benachbarten Bundesländern mit vielen Bergbauernbetrieben müssen wir feststellen, dass genau Betriebe in den höchsten Erschwernisstufen gar keinen bezie­hungsweise nur einen wesentlich geringeren Einkommenszuwachs zu verzeichnen ha­ben.

In Tirol liegen nach den Auswertungen des aktuellen Berichtes die Einkünfte je Berg­bauernbetriebsarbeitskraft bei knapp 15 000 Euro. Damit liegen wir leider um 8 000 Eu­ro unter dem Bundesschnitt. Gerade diese Betriebe haben - - (Bundesrat Schabhüttl: Wer ist daran schuld?) – Ich komme nachher noch zu Kollegen Schabhüttl, denn wir haben auch schon im Ausschuss diskutiert. – Gerade die Bergbauernbetriebe haben die größten Wettbewerbsnachteile und sind eben auf diese öffentlichen Ausgleichszah­lungen angewiesen. Zukünftig müssen wir diesbezüglich unbedingt nachschärfen, wenn man erreichen will, dass diese Betriebe ihre Bewirtschaftung aufrechterhalten.

Kollege Schabhüttl! Wir haben schon im Ausschuss diskutiert, und du wirst ja auch un­mittelbar nach mir sprechen.

Die Zahlungen an die Bauern – das müssen wir jetzt festhalten – sind keine Subven­tionen oder Förderungen, sondern das sind Ausgleichszahlungen, weil unsere Landwir­te zum einen nicht mit der EU-Agrarlandwirtschaft und intensiven Massenproduktionen konkurrieren können und weil unsere Landwirte zum anderen viele Aufgaben über­nehmen, die sie auch im öffentlichen Interesse erbringen. Daher wehre ich mich wirk­lich gegen jede Neiddebatte! (Zwischenruf des Bundesrates Schabhüttl.)

Du hast im Ausschuss gesagt, dass ein Gastwirt aus deinem Freundeskreis gesagt hat, dass man eigentlich Bauer werden müsste, weil diese alles gefördert bekom-


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