14.24

Bundesrat Josef Ofner (FPÖ, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer hier im Plenarsaal und zu Hause via Livestream! Vor mehr als acht Jahren wurde hier im Bundesrat das Gesetz für die Transparenzdatenbank mit Mehrheit verabschiedet und derzeit ist die Novelle in Be­gutachtung, weshalb wir uns heute auch dieser Thematik widmen.

Dass im speziellen Bereich von öffentlichen Förderungen und Leistungen durch die Gebietskörperschaften Transparenz die höchste Priorität eingeräumt sein sollte, um vor allem Missbrauch und Mehrfachförderungen einen Riegel vorzuschieben, das war damals die Intention, ein solches Gesetz zu schaffen.

Seit Jahren fordern wir seitens der FPÖ die notwendige Transparenz im öffentlichen Bereich, stehen jedoch der derzeit gültigen Gesetzeslage unter anderem aus jenen Gründen kritisch und auch ablehnend gegenüber, die auch der Rechnungshof in sei­nem Bericht vom November 2017 kritisiert hat. Eine Transparenzdatenbank zu schaf­fen, um damit der Öffentlichkeit einerseits natürlich unter Einhaltung der datenschutz­rechtlichen Bestimmungen eine möglichst umfassende Übersicht über Förderungen und Leistungen bieten zu können, andererseits aber auch die genannten Zielsetzungen hinsichtlich Transparenz, Missbrauchsverhinderung und Steuerung zu erreichen, sollte im Umgang mit öffentlichen Mitteln eigentlich ein Selbstverständnis sein. Betreffend die Umsetzung muss es jedoch so sein, dass sie zweckdienlich ist und dass sie unter wirtschaftlichen Maßstäben ausgeführt wird, damit ein entsprechender Mehrwert im Bereich der Transparenz und Auswertung der Daten erfolgen kann.

Was ist aber in der Vergangenheit passiert? – Es ist mit der Transparenzdatenbank ein komplexes und überfrachtetes Instrument entstanden, welches in der praktischen An­wendung der geplanten Kontrolle, der Steuerung der Verteilungsleistung und auch ei­nem effizienten Einsatz teilweise entgegengestanden ist. Daher ist es die richtige Vor­gangsweise dieser Bundesregierung und auch des Bundesministers, dass nun im Zuge der geplanten Novelle Adaptierungen und Verbesserungen ausgearbeitet werden, dass Empfehlungen des Rechnungshofes eingearbeitet werden und dieses Gesetz entspre­chend repariert wird, um eine weiterführende Transparenzsteigerung zu erzielen.

Ich möchte daher auf einige Punkte dieser Novellierung, die mir wichtig erscheinen, eingehen. Der wohl wichtigste Passus zur Transparenzsteigerung ist in meinen Augen die Ausweitung der Leistungsempfänger hinsichtlich Gebietskörperschaften, vor allem von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, die bisher aufgrund der gesetzli­chen Bestimmungen keine Leistungsempfänger dargestellt haben. Diese Regelung soll entfallen; das ist gut so, denn wenn ein Staat Transparenz schaffen will, was ist dann naheliegender, als dass er seine Gebietskörperschaften anweist, auch diese Leistun­gen auszuweisen? Dass sich einige Bundesländer, wie wir schon gehört haben, bei­nahe dagegen verwahren oder nur zaghaft und nach Verhandlungen bereit sind, ihre Daten in Bezug auf die Einmeldungen einzupflegen, ist angesichts der Verwendung von Steuergeld grundsätzlich nicht nachzuvollziehen.

Ein wesentlicher Punkt ist aber auch die derzeit vorherrschende Komplexität und Un­administrierbarkeit, sodass die bestehende Leistungsangebotsverordnung durch eine entsprechende Transparenzdatenbank-Abfrageverordnung ersetzt wird. Wenn man be­denkt, dass es über 2 500 Leistungsangebote gibt, dass 75 Prozent Länderleistungs­angebote sind, so ist eine Vereinfachung und Verbesserung einfach vonnöten. Gerade wenn es um Transparenz geht, sollte es so sein, dass hinsichtlich der Einsichtsrechte die Abfrage und Auswertung dahin gehend gestaltet sein können, dass man eine mög­lichst triviale Zugangssituation schafft, natürlich wieder mit Ausnahme der sensiblen und geheimhaltungspflichtigen Daten, denn nur durch eine entsprechende praktische Nutzung kann diese Datenbank ihre Zielsetzung erreichen und Missbrauch vorbeugen. Vor allem ist ein wesentlicher Punkt damit verbunden: dass diese Datenbank dann auch entsprechend in Anspruch genommen wird.

In diesem Zusammenhang ist die Einmeldung heute schon behandelt worden. Natür­lich ist es wichtig, dass die Einsichtsrechte, die die berechtigten Stellen haben, ausge­weitet werden und vor allem das Förderwesen hinsichtlich der Mehrfachförderungen entsprechend angegangen wird. Mehrfachförderungen kann man dadurch vermeiden, dass es schneller beziehungsweise bereits bei Gewährung der Leistungen und Förde­rungen eine Einmeldung gibt. Es wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, sämtlichen abfrageberechtigten Förderstellen die notwendigen Informationen zukommen zu las­sen, und es ist dadurch auch mit einer höheren Nutzung vor allem auf Länder- und Ge­meindeebene zu rechnen. Das ist ja auch eines der genannten Ziele: dass eine stär­kere Ausschöpfung des Potenzials erreicht werden soll, um den Zweck besser ver­folgen zu können.

Natürlich spielt auch die Wahrung des Datenschutzes eine wesentliche Rolle, auch mit der Anhebung der Strafandrohung bei unberechtigten Abfragen. Das ist ebenso essen­ziell wie die Rechtevergabe an die betrauten Personen. Prioritär ist dabei aber, dass es vor allem eine strenge Einschränkung in Bezug auf die Abfrage von sogenannten sen­siblen Daten durch die technische Umsetzung gibt.

Da ich bei der technischen Umsetzung bin, möchte ich schon noch einen bedeutenden Sachverhalt ansprechen: Der Rechnungshof hat in seinen Ausführungen auch erläu­tert, dass eine bestmögliche Ausschöpfung der Potenziale nur dann erreicht werden kann und damit in weiterer Folge eine Zielerreichung, wenn der Ausbau der Transpa­renzdatenbank zu einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank erfolgt und sämtliche Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden gleichermaßen erfasst wer­den.

Aufgrund der vorliegenden Novelle bin ich auch davon überzeugt, dass Sie, ge­schätzter Herr Bundesminister, diese Zielerreichung anstreben. Und Sie werden mir – es sind viele Bürgermeisterkollegen hier im Plenum vertreten – beipflichten, dass na­türlich gerade auch in den Gemeinden der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweck­mäßigkeit erfüllt werden muss und gleichzeitig natürlich auch Transparenz im Gemein­debereich gewährleistet sein soll.

Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass sich keine Gemeinde dagegenstellen wird, die öffentlichen Förderungen und Leistungen über Einmeldungen öffentlich zur Verfü­gung zu stellen. Das Problem hinsichtlich der Implementierung der Leistungsangebote, aber auch der gewährten Förderungen ist derzeit, dass der entstehende Verwaltungs­aufwand in keiner Relation zu den gewährten Förderbeträgen steht, denn gerade kleinere Gemeinden haben eine Vielzahl von finanziellen Förderungen, die nur ganz gering sind, oder auch von Sachleistungen und diese müssten derzeit personenbezo­gen eingemeldet werden.

Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie diesbezüglich gemeinsam mit dem Gemeindebund einen Lösungsansatz und einen Modus Vivendi finden werden, um auch diese Leis­tungsangebote auf Gemeindeebene und die gewährten Förderungen mit einem wirt­schaftlich vertretbaren Aufwand einpflegen zu können. Auf eine probate technische Umsetzung sollte dabei auch Rücksicht genommen werden.

Ein Kommunikationsleiter eines weltweit anerkannten Sportartikelherstellers hat einmal die These gewagt und gesagt: Transparenz und Erfolg bedingen sich gegenseitig. – Meine geschätzten Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, dass das nicht nur für ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen gilt, sondern dass das vor allem für das Unternehmen Staat Gültigkeit haben muss, denn nur bestmöglich transparentes, verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit Steuergeld unter Ausschluss von miss­bräuchlicher Verwendung wird einen gesamtwirtschaftlichen Erfolg bedeuten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Das ist wiederum auch ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger. Ich bin überzeugt da­von, dass die Transparenzsteigerung im Rahmen der geplanten Novellierung auch ei­ne weitere Erfolgssteigerung der Arbeit dieser Bundesregierung bedeuten wird. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.33

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke schön.

Für eine erste Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister für Finanzen. Ich erteile es ihm und bitte, auch die Redezeit von 10 Minuten, wenn mög­lich, einzuhalten. – Bitte.