15.09

Bundesrätin Elisabeth Mattersberger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich heute zum Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem die Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozial­versicherung für die lohnabhängigen Abgaben und Beiträge zusammengeführt werden sollen, zu Wort und hoffe, einige von Kollegin Kahofers Aussagen entkräften zu kön­nen.

Ich bin in meinem Brotberuf selbstständige Bilanzbuchhalterin und Lohnverrechnerin und deshalb mit dieser Materie fast täglich konfrontiert. Im Jahr 2002 wurde bereits ein erster richtiger Schritt gesetzt, indem die Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben von der Finanz und den Gebietskrankenkassen insofern gebündelt wurden, als man wech­selseitige Prüfungen durchgeführt hat.

In der Praxis schaut das so aus, dass in einem Betrieb, der lückenlos geprüft wird, ein­mal ein Prüforgan der Finanz und das nächste Mal ein Prüforgan der Sozialversiche­rung die gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben, die sogenannte GPLA, durchführt.

Vor dem Jahr 2002 war es noch so, dass die Lohnsteuer, die Dienstgeberbeiträge und die Dienstgeberzuschläge von Prüforganen des Finanzamtes, die Sozialversicherungs­beiträge von Prüforganen der Gebietskrankenkassen und die Kommunalsteuer von Prüforganen der Gemeinden beziehungsweise Bezirkshauptmannschaften geprüft wur­den. Dadurch waren die Unternehmen im Bereich der Lohnverrechnung mit sehr vielen Prüfungen konfrontiert. Die Installierung der wechselseitigen Prüfungen im Jahr 2002 war nicht nur ein richtiger, sondern auch ein besonders wichtiger Schritt.

Jetzt soll ein zweiter richtiger und wichtiger Reformschritt folgen, bei dem die Prüforga­ne der Sozialversicherung dem Bundesministerium für Finanzen zugewiesen und somit die zwei Prüfinstitutionen zu einer Prüfinstitution zusammengeführt werden. Dieser zweiter Reformschritt ist wichtig, da es in der Vergangenheit von den Prüforganen der beiden Prüfinstitutionen immer wieder verschiedene Rechtsauslegungen gegeben hat. Dieses Manko wird mit dem zu beschließenden Gesetz dahin gehend behoben wer­den, als zur Gewährleistung der fachlichen Unterstützung den Prüforganen beim Prüf­dienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge ein Fachbereich eingerichtet wird.

Die unterschiedliche Rechtsauslegung war für die Betriebe ein Problem und hat zu Un­sicherheit in den Unternehmen geführt. Wenn in einem Unternehmen eine Prüfung durchgeführt wird, dann muss sich das Unternehmen darauf verlassen können, dass die beanstandete oder eben nicht beanstandete Lohnabrechnung auch bei der nächs­ten Prüfung rechtlich gleich bewertet wird. Dies wird mit der Installierung des Fachbe­reichs gewährleistet sein, da die anzuwendenden Rechtsvorschriften in Zukunft bun­deseinheitlich gleich ausgelegt werden. Das ist nicht nur für die Unternehmen ein Vor­teil, sondern natürlich auch indirekt für die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es sich durch die Bündelung der Prüfungsexper­tise und aufgrund der bundesweit einheitlichen Rechtsauslegung und der risikoorien­tierten Prüffallauswahl um eine wesentliche Verbesserung und Effizienzsteigung han­delt. Ich darf somit im Namen meiner Fraktion empfehlen, keinen Einspruch gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates zu erheben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk­samkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.13

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Frau Bundesrätin.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Rosa Ecker. Ich erteile es ihr.