15.13

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Die Zusammenführung der Prüforganisationen von Finanzverwaltung und Sozialversi­cherung geht auf eine Empfehlung des Rechnungshofes zurück. Diese Empfehlung wird auch von einer Studie der London School of Economics, die großen Reformbedarf im Sozialversicherungssystem festgestellt hat, bestätigt. Wir kommen damit zu einer bundesweit einheitliche Rechtsauslegung, die Bürokratieabbau und trotzdem mehr Effi­zienz im System mit sich bringt.

Im Ablauf der Vorschreibungen und Einhebungen dieser Abgaben gibt es keine dop­pelten Strukturen mehr, und das muss zu mehr Effizienz führen, da nur mehr eine Stelle zuständig ist. Das führt natürlich zu Synergieeffekten, die Einsparungen ergeben müssen, denn Doppelprüfungen gehören – bis auf etwaige Einspruchsfälle – der Ver­gangenheit an.

Ab 1.1.2020 werden nicht mehr sowohl die Gebietskrankenkasse als auch das Finanz­amt prüfen, sondern beide Prüfverfahren innerhalb der Finanzverwaltung zusammen­gefasst; sie erfolgen damit aus einer Hand – wie wir schon gehört haben –, nämlich vom Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge. Der Prüfbeirat besteht wei­terhin und wird die Interessen der Sozialversicherungen und der Kommunen gewähr­leisten, und es wird darauf geachtet, dass die Prüfpläne und Prüfbereiche eingehalten werden und eben auch Anlassprüfungen stattfinden.

Da die Finanzverwaltung schon seit dem Jahr 2003 bereits 50 Prozent der Prüfungen übernommen hat, denke ich mir, ist sie für diese Aufgabe bestens vorbereitet. Die bisher damit Beschäftigten in den Gebietskrankenkassen – das sind an die 300 Perso­nen – werden in den Prüfdienst der Finanzverwaltung integriert; sie sind also auch bes­tens eingearbeitet. Auf längere Sicht soll ja auch die Einhebung der Beiträge durch die Finanzämter erfolgen. Aktuell hebt nämlich die Sozialversicherung – für die, die es nicht wissen – nicht nur die eigenen Beiträge ein, sondern etwa auch die Unfallversi­cherung, die Pensionsversicherungsbeiträge, den Wohnbauförderungsbeitrag, Einzah­lungen in betriebliche Vorsorgekassen, und sogar die Arbeiterkammerumlage wird von der Gebietskrankenkasse einkassiert. Natürlich fällt dadurch ein gewaltiger Verwal­tungsaufwand an und Kostentransparenz ist nicht gegeben.

Das Einkommensteuergesetz wird dahin gehend geändert, dass der Arbeitgeber nur mehr dann haftet, wenn er die Steuer tatsächlich unrichtig berechnet. Der Arbeitgeber haftet nicht aufgrund unrichtiger Erklärungen in Bezug auf den Steuerabzug. Das be­deutet, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, die Angaben des Arbeitnehmers – ob Anspruch auf Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, in Zukunft auf den Fa­milienbonus Plus oder auch auf den Pensionistenabsetzbetrag besteht – auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Sind wir uns ganz ehrlich: Ganz oft geht das auch gar nicht. In großen Firmen, wo man die Dienstnehmer nicht persönlich kennt, weiß man oft nicht, ob die Kinder bei ihm oder bei ihr wohnen.

Im Finanzausschuss des Nationalrates wurde ein Zusatzantrag eingebracht, der darauf abgezielt hat, die Freibetragsbescheide zu verändern. Ich sehe das als gute Service­leistung für die Dienstnehmer, weil viele Arbeitnehmer die Veranlagung für 2017 schon gemacht haben. Wenn sie die zu erwartende Lohnsteuerrückvergütung im kommenden Jahr monatlich lukrieren wollen, dann haben sie die Möglichkeit, diesen Lohnsteuerfrei­betragsbescheid anzufordern. Da es 2019 ja den Familienbonus Plus gibt und manche Freibeträge wegfallen, halte ich es für eine ganz gute Idee, dass man diese ausge­stellten Freibeträge wieder neu erstellt, damit man Pflichtveranlagungen oder etwaige Nachforderungen einfach neu berechnen kann und vielleicht auch die Möglichkeit hat, mehr an Steuer zurückzubekommen als 2017.

Zu den Bedenken möchte ich festhalten: Die Finanzprokuratur hat festgestellt, dass es verfassungsrechtlich jedenfalls zulässig ist, die Prüfung der lohnabhängigen Abgaben in einer einheitlichen Prüfungsorganisation, die im Wirkungsbereich des Bundes eta­bliert ist, zusammenzuführen. In einem Gutachten hat Universitätsprofessor Harald Stolzlechner, Professor für öffentliches Recht an der Universität Salzburg, festgestellt, dass die Veränderungen der Beitragsüberprüfung und Beitragsänderung gegen keine Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grundlage der sozialen Selbstverwaltung ver­stoßen.

Mit diesem Gesetz, denke ich, hat die Regierung wieder einen positiven Schritt im Be­reich der Verwaltungsvereinfachung hin zu einer moderneren Verwaltung gesetzt und notwendige Reformen in die Wege geleitet. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

15.17

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Hartwig Löger. Ich erteile es ihm.