Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabak­steuergesetz 1995 geändert wird.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Natio­nalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastro­phenfondsgesetz 1996 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters bringe ich den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanz­ausgleichsgesetz 2017 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Natio­nalrates keinen Einspruch zu erheben.

Weiters komme ich zum Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Na­tionalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend Abkommen zwischen der Republik Ös­terreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Ver­meidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher zum Antrag:

Der Finanzausschuss stellt den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Stefan Schennach. Ich erteile ihm dieses.