16.22
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich mich für die vorangegangene einhellige Zustimmung was das Katastrophenfondsgesetz und die steirische Gemeinde Gasen betrifft bedanken.
Nun aber zum Symbole-Gesetz: Alljährlich findet im kärntnerischen Bleiburg das sogenannte Ustascha-Treffen statt. Da treffen sich alljährlich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teilnehmer, um dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Diesen zumindest offiziell, formal unabhängigen Staat Kroatien mit dieser Bezeichnung gab es von 1941 bis 1945, de facto aber als Protektorat des Deutschen Reiches und des italienischen Reiches mit dem politischen, wirtschaftlichen und militärisch gestützten Regime, dessen Diktator Ante Pavelić war.
Dieser Staat führte in Anlehnung an Hitlerdeutschland ebenfalls Rassengesetze ein. Nach diesen wurden Hunderttausende Juden, Roma und vor allem Serben verfolgt, eingesperrt und ermordet. Das KZ Jasenovac war das größte Konzentrationslager in diesem Teil Europas.
Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende Tendenz zur Umdeutung dieser Verbrechen zugeschrieben wird. Im ORF-„Report“ zu diesem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend bejubelt.
Der kärntnerische Landeshauptmann Peter Kaiser hatte mehrmals sein Missfallen, seinen Unmut über dieses Treffen der Ewiggestrigen kundgetan und auch den Innenminister zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert, denn diese Veranstaltungen sind als kirchliche Veranstaltungen mit Prozession angemeldet worden und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz, was beides auf diese Veranstaltungen zutreffend würde.
Es gibt deswegen viele Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert werden, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Ustascha-Lieder gesungen, und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wieder vor Ort gezeigt. Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veranstaltung stattfinden.
Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Präsentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können. Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniformteilen der in Österreich durch das Verbotsgesetz verbotenen Organisationen quasi unter Strafe und verbietet diese auch.
Unser Antrag zum Abzeichengesetz soll das um ausländische Organisationen, die mit diesen verbotenen Organisationen organisatorisch und inhaltlich zusammengearbeitet haben, erweitern und Uniformen, Abzeichen und dergleichen dieser Organisationen mit umfassen. Das würde zum einen bedeuten, dass wir konkrete Maßnahmen und Handhabe hätten, um unter anderem gegen die Ustascha vorzugehen. Das umschließt aber in dem Fall zum Beispiel auch die ungarischen Pfeilkreuzler, die spanischen Franco-Faschisten oder die italienischen Mussolini-Faschisten. (Bundesrat Schuster: Stalinisten sind kein Problem in Österreich ...!)
Zum Symbole-Gesetz: Wir begrüßen prinzipiell, dass auch die Ustascha im Symbole-Gesetz erwähnt ist. Wir finden es daher auch gut und richtig, dass man Maßnahmen ergreifen will, um gegen diese Organisationen und gegen diese Gruppierungen, wie gegen die Grauen Wölfe oder die Muslimbruderschaft, vorzugehen. – Damit das ganz klar und deutlich gesagt ist! (Bundesrat Rösch: Ein Al-Rawi in der Wiener SPÖ ...!)
Allerdings – und das zeigen ja auch die Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz eingelangt sind – ist es für uns nicht erklärlich, wie die Auflistung dieser Organisationen, um die jetzt das Symbole-Gesetz erweitert werden soll, zustande gekommen ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Auch im Innenausschuss am vergangenen Dienstag konnte dies leider nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Sie erscheint uns einfach willkürlich zusammengestellt. Man kann nicht feststellen, wo welche Grenzen gezogen worden sind.
Uns gehen auch konkrete Organisationen dabei ab. Was ist mit den rechtsextremen Identitären? Was ist mit den Staatsverweigerern? Was ist mit der Partei des Volkes? Warum finden sich zum Beispiel diese Organisationen nicht auf dieser Liste? Ist der Herr Innenminister gar auf einem Auge blind, zufällig auf dem rechten Auge? (Bundesrätin Mühlwerth: Wieso sind da die Stalinisten nicht drauf? Die Leninisten? Das kann man ewig verlängern!)
Was wir auch noch nicht einschätzen können, weil uns diese Auflistung offenbar auch noch nicht vorliegt, ist, um welche Symbole es denn wirklich konkret geht. Welche Symbole und welche Gesten sollen konkret aufgelistet werden? (Bundesrat Schuster: Steht genau drin im Gesetz!) Zu bedenken ist auch, dass, sobald diese Organisationen ihre Symbole ändern, dieses Gesetz oder die Verordnung zu diesem Gesetz auch ständig erweitert oder abgeändert werden muss.
Das Symbole-Gesetz wurde 2015 beschlossen, um gegen den Islamischen Staat und gegen die Al Kaida vorzugehen. Wir haben auch gefragt, ob es schon eine Evaluierung gibt, und man hat uns gesagt, dass dieses Gesetz entsprechend wirksam ist. Sie haben gesagt, diese Evaluierung wird erst nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, stattfinden.
Ich habe schon ein bisschen die Befürchtung, es könnte sich um ein rein symbolhaftes Symbole-Gesetz handeln, weil die Umsetzung und Exekution wahrscheinlich doch ein wenig schwierig ist. Auch das haben wir unterschiedlichen Stellungnahmen zu diesem Gesetz entnommen.
All diese Gründe, vor allem die Willkürlichkeit dieser Auflistung, bringen uns dazu, dass wir heute diesem Symbole-Gesetz nicht zustimmen werden, weil wir eben die Willkürlichkeit in dieser Auflistung erkennen. Ob es letztlich wirkt, werden wir in Zukunft sehen, spätestens im nächsten Mai, denn dann wird sich nämlich zeigen, ob das Ustascha-Treffen in dieser Form, wie es stattgefunden hat, auch 2019 stattfinden wird und ob das Symbole-Gesetz als konkrete Maßnahme auch tatsächlich wirkt. – In diesem Sinn ein herzliches Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
16.31
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile dieses.