16.22

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich mich für die voran­gegangene einhellige Zustimmung was das Katastrophenfondsgesetz und die steiri­sche Gemeinde Gasen betrifft bedanken.

Nun aber zum Symbole-Gesetz: Alljährlich findet im kärntnerischen Bleiburg das soge­nannte Ustascha-Treffen statt. Da treffen sich alljährlich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teil­nehmer, um dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Diesen zumindest offiziell, formal unabhängigen Staat Kroatien mit dieser Bezeichnung gab es von 1941 bis 1945, de facto aber als Protektorat des Deutschen Reiches und des italienischen Reiches mit dem politischen, wirtschaftlichen und militärisch gestützten Regime, dessen Diktator Ante Pavelić war.

Dieser Staat führte in Anlehnung an Hitlerdeutschland ebenfalls Rassengesetze ein. Nach diesen wurden Hunderttausende Juden, Roma und vor allem Serben verfolgt, eingesperrt und ermordet. Das KZ Jasenovac war das größte Konzentrationslager in diesem Teil Europas.

Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumen­tationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende Ten­denz zur Umdeutung dieser Verbrechen zugeschrieben wird. Im ORF-„Report“ zu die­sem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend bejubelt.

Der kärntnerische Landeshauptmann Peter Kaiser hatte mehrmals sein Missfallen, sei­nen Unmut über dieses Treffen der Ewiggestrigen kundgetan und auch den Innenmi­nister zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert, denn diese Veranstal­tungen sind als kirchliche Veranstaltungen mit Prozession angemeldet worden und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz, was beides auf diese Veranstaltungen zutreffend würde.

Es gibt deswegen viele Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert werden, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Usta­scha-Lieder gesungen, und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wie­der vor Ort gezeigt. Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veran­staltung stattfinden.

Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Prä­sentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können. Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniform­teilen der in Österreich durch das Verbotsgesetz verbotenen Organisationen quasi un­ter Strafe und verbietet diese auch.

Unser Antrag zum Abzeichengesetz soll das um ausländische Organisationen, die mit diesen verbotenen Organisationen organisatorisch und inhaltlich zusammengearbeitet haben, erweitern und Uniformen, Abzeichen und dergleichen dieser Organisationen mit umfassen. Das würde zum einen bedeuten, dass wir konkrete Maßnahmen und Hand­habe hätten, um unter anderem gegen die Ustascha vorzugehen. Das umschließt aber in dem Fall zum Beispiel auch die ungarischen Pfeilkreuzler, die spanischen Franco-Faschisten oder die italienischen Mussolini-Faschisten. (Bundesrat Schuster: Stalinis­ten sind kein Problem in Österreich ...!)

Zum Symbole-Gesetz: Wir begrüßen prinzipiell, dass auch die Ustascha im Symbole-Gesetz erwähnt ist. Wir finden es daher auch gut und richtig, dass man Maßnahmen ergreifen will, um gegen diese Organisationen und gegen diese Gruppierungen, wie gegen die Grauen Wölfe oder die Muslimbruderschaft, vorzugehen. – Damit das ganz klar und deutlich gesagt ist! (Bundesrat Rösch: Ein Al-Rawi in der Wiener SPÖ ...!)

Allerdings – und das zeigen ja auch die Stellungnahmen, die zu diesem Gesetz einge­langt sind – ist es für uns nicht erklärlich, wie die Auflistung dieser Organisationen, um die jetzt das Symbole-Gesetz erweitert werden soll, zustande gekommen ist. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Auch im Innenausschuss am vergangenen Dienstag konnte dies leider nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Sie erscheint uns einfach will­kürlich zusammengestellt. Man kann nicht feststellen, wo welche Grenzen gezogen worden sind.

Uns gehen auch konkrete Organisationen dabei ab. Was ist mit den rechtsextremen Identitären? Was ist mit den Staatsverweigerern? Was ist mit der Partei des Volkes? Warum finden sich zum Beispiel diese Organisationen nicht auf dieser Liste? Ist der Herr Innenminister gar auf einem Auge blind, zufällig auf dem rechten Auge? (Bundes­rätin Mühlwerth: Wieso sind da die Stalinisten nicht drauf? Die Leninisten? Das kann man ewig verlängern!)

Was wir auch noch nicht einschätzen können, weil uns diese Auflistung offenbar auch noch nicht vorliegt, ist, um welche Symbole es denn wirklich konkret geht. Welche Symbole und welche Gesten sollen konkret aufgelistet werden? (Bundesrat Schuster: Steht genau drin im Gesetz!) Zu bedenken ist auch, dass, sobald diese Organisationen ihre Symbole ändern, dieses Gesetz oder die Verordnung zu diesem Gesetz auch ständig erweitert oder abgeändert werden muss.

Das Symbole-Gesetz wurde 2015 beschlossen, um gegen den Islamischen Staat und gegen die Al Kaida vorzugehen. Wir haben auch gefragt, ob es schon eine Evaluierung gibt, und man hat uns gesagt, dass dieses Gesetz entsprechend wirksam ist. Sie ha­ben gesagt, diese Evaluierung wird erst nach fünf Jahren, also im Jahr 2020, stattfin­den.

Ich habe schon ein bisschen die Befürchtung, es könnte sich um ein rein symbolhaftes Symbole-Gesetz handeln, weil die Umsetzung und Exekution wahrscheinlich doch ein wenig schwierig ist. Auch das haben wir unterschiedlichen Stellungnahmen zu diesem Gesetz entnommen.

All diese Gründe, vor allem die Willkürlichkeit dieser Auflistung, bringen uns dazu, dass wir heute diesem Symbole-Gesetz nicht zustimmen werden, weil wir eben die Willkür­lichkeit in dieser Auflistung erkennen. Ob es letztlich wirkt, werden wir in Zukunft se­hen, spätestens im nächsten Mai, denn dann wird sich nämlich zeigen, ob das Usta­scha-Treffen in dieser Form, wie es stattgefunden hat, auch 2019 stattfinden wird und ob das Symbole-Gesetz als konkrete Maßnahme auch tatsächlich wirkt. – In diesem Sinn ein herzliches Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.31

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Georg Schuster. Ich erteile dieses.