18.17

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mit der persönlichen Anmerkung von Ihnen, Herr Bundesrat Schabhüttl beginnen, die mich sehr freut. Ich kann mich nämlich erinnern, dass es auch andere Zeiten im Bundesrat gab, als bekannt wurde, ich komme in Vertretung des Herrn Bundesministers, die Freude enden wollend war und man immer wieder ge­sagt hat, man wolle aber den Herrn Bundesminister hier sehen. (Heiterkeit bei der SPÖ. – Bundesrat Stögmüller: Wollen nicht, aber ...!) Insofern freut mich das also per­sönlich sehr.

Ich möchte dazu auch sagen: Wir in der Regierung – und insbesondere auch der Herr Bundesminister und ich – ziehen natürlich an einem Strang. Das Bundesministerium für Inneres, ich habe das auch gestern bei der Weihnachtsfeier gesagt, hat ein derart großes Portfolio, dass aus diesem Grund dem Bundesminister eine Staatssekretärin an die Seite gegeben wurde. Ich darf Ihnen auch sagen, ich freue mich jedes Mal, zu Ih­nen in den Bundesrat zu kommen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Bundesrat Seeber: Bravo!)

Nicht nur der vorweihnachtlichen Stimmung ist es geschuldet, sondern auch der Qua­lität des Gesetzentwurfs, dass hier Eintracht besteht, was die Zustimmung betrifft. Ich möchte jetzt nicht alles wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Der wesentliche Punkt ist, dass aufgrund der Umsetzung der EU-Richtlinie eine Änderung vorzuneh­men war und wir das dazu genutzt haben, nicht Gold Plating zu betreiben, sondern, ganz im Gegenteil, verwaltungsvereinfachende Maßnahmen vorzusehen, eine stren­gere Kategorisierung und ein strengeres Vorgehen bei psychologischen Tests einzu­führen; das halte ich für eine ganz wesentliche Sache.

Eines möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen: Jeder einzelne Schusswaffen­gebrauch ist für sich extrem heikel, ist für sich eine Situation, in der man natürlich da­rüber nachdenken muss, ob man von der Schusswaffe Gebrauch macht oder nicht. Was aber hier gemeint war – auch von Personen, die ja damit zu tun hatten und ha­ben, die das aus ihrem beruflichen Umfeld kennen –, ist, dass die Handhabung an sich nicht etwas sein darf, über das man nachdenken muss, denn dann wird es nämlich wirklich gefährlich.

Sehr oft ist es ja so, dass der Vorgang der Schussabgabe in Sekundenschnelle vor sich geht, und deshalb ist es eben notwendig, dass die betreffenden Personen entspre­chend mit den Waffen umgehen können. Das ist selbstverständlich kein Ersatz dafür, dass über den Gebrauch an sich nachgedacht und auch abgewogen werden muss. Sie wissen das ja selbst aus dem Bereich, in dem Sie tätig sind, dass jeder Schusswaf­fengebrauch entsprechend untersucht wird.

Alles in allem möchte ich mich für die positiven Äußerungen bedanken, ich werde das selbstverständlich auch dem Herrn Bundesminister zur Kenntnis bringen, und jetzt freue ich mich auf die Abstimmung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Bun­desrätInnen der SPÖ.)

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