10. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend Abkommen zwi­schen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Hilfeleistung bei Naturkatastrophen oder tech­nischen Katastrophen und die Zusammenarbeit bei deren Prävention (256 d.B. und 423 d.B. sowie 10096/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu Punkt 10 der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich bitte um den Bericht.