19.20

Bundesrat Gottfried Sperl (FPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und via Livestream! Kolle­ginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Änderung des Zivildienstgesetzes sollen drei wesentliche Ziele erreicht werden, nämlich: Verbesserung der Steuerungs- und Aufsichtsfunktion des Bundes, Effizienzsteigerung der Zivildienstverwaltung und Attrak­tivierung des Zivildienstes.

Man folgt damit der Empfehlung des Rechnungshofes in seinem Prüfbericht aus dem Jahr 2015, und das stellt die Umsetzung des im Jahre 2017 beschlossenen Regie­rungsprogramms dar. Andererseits soll auch den Wünschen der Trägerorganisationen und den Bedürfnissen des Vollzugs nachgekommen werden.

Wir haben es schon gehört: Es wird ein computerunterstütztes Ausbildungsmodul be­treffend die Staatsbürgerschaftskunde für Zivildienstleistende und Vorgesetzte samt Zertifizierung eingeführt. Die Voraussetzungen für die Anerkennung und den Widerruf der Anerkennung von Zivildiensteinrichtungen werden ergänzt. 2017 gab es 1 687 an­erkannte Einrichtungen. Neu ist, dass der Landeshauptmann die genehmigte maximale Platzanzahl amtswegig senken kann.

Es werden auch neue Widerrufstatbestände aufgenommen, zum Beispiel: fehlender Nachweis betreffend ein positiv absolviertes E-Learning-Tool durch einen Vorgesetzten oder wenn drei Jahre kein Bedarf an Zivildienstleistenden gemeldet wurde; so können auch einige Karteileichen beseitigt werden.

Weiters: verstärkte Mitwirkung des Bundesministeriums für Inneres sowie der Zivil­dienstserviceagentur, Anhörungsrecht, Aufhebung von rechtswidrigen Bescheiden. Vorgesehen ist auch die vorzeitige Entlassung aus dem Zivildienst ab 24 Kranken­standstagen; bisher waren durchgehend 18 Tage dafür notwendig. 2017 betraf das im­merhin 400 Zivildienstleistende.

Die Unzulässigkeit der Abgabe einer Zivildiensterklärung bei jeglicher Verurteilung we­gen Waffengewalt wurde verschärft. Jetzt reicht jegliche rechtskräftige Verurteilung we­gen Anwendung von Waffengewalt unabhängig von der Strafhöhe aus, um die Zivil­dienstpflicht aufzuheben. Eine bestimmte Strafhöhe der Verurteilung ist nicht mehr er­forderlich.

Diese Maßnahmen dienen der Attraktivierung des Zivildienstes. Es ist unbestritten, dass die Zahl der Zivildiener in den Jahren 2010 bis 2015 zugenommen hat. Dies ging aber einher mit der geringer werdenden Attraktivität des Grundwehrdienstes durch die Demontage des Bundesheers, denn grundsätzlich wären alle wehrpflichtig. Da nun das Militär wieder an Attraktivität gewinnt, werden auch die Zivildienstanträge wieder we­niger, das heißt, das Militär hat wieder mehr Zulauf. Wir haben eine Summe an Wehr­pflichtigen, und abhängig von der Attraktivität haben vielleicht einmal die mehr, das an­dere Mal die anderen; auch das muss man sehen. (Bundesrat Schennach: Gut, dass es den Darabos gegeben hat!) Ja, der hat das Militär demontiert, das wissen wir.

Mit diesen Änderungen und der damit einhergehenden Erhöhung der Attraktivität wird der Zivildienst gestärkt, für viele junge Männer wird er dadurch vielleicht interessant. Der Zivildienst steht aber immer in Konkurrenz zum Militärdienst: Wenn der Wehrdienst attraktiver ist als der Zivildienst, dann wird es immer wieder entsprechende Konkurrenz geben. Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

19.25

Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Frau Mag.a Marlene Zeidler-Beck. Ich erteile ihr dieses.