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Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bun­desrates! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich das neue Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich natürlich. Da die Vorredner von ÖVP und FPÖ die meisten Details des neuen Standort-Entwick­lungsgesetzes schon vorgebracht haben und Zeit, wie wir gehört haben, ja etwas Kost­bares ist, werde ich nur nochmals ganz kurz zusammenfassen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es bisher diverse Fristen in UVP-Verfahren gab, die jedoch einfach ignoriert wurden. Es ist nichts passiert, die Überschreitungen blieben vollkommen ohne Konsequenzen. Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz verlangen wir nun von den Behörden schnellere Entscheidungen und schaffen viel rascher Klarheit und auch Rechtssicherheit, und zwar für beide Seiten, für die Betroffenen auf der einen Seite und auch für die andere Seite.

Ein funktionierender Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen einander dabei aber nicht aus. Schnellere UVP-Verfahren sind nicht nur für den Standort, sondern auch für die Erreichung der Ziele der Klima- und Energiestrategie von wesentlicher Be­deutung. Gerade bei Vorhaben in Bezug auf die Energie- und die Mobilitätswende ist es unsere Aufgabe und ein wesentlicher Beitrag, da Schritte zu setzen. Unternehmer warten nicht auf uns; und die nachfolgenden Generationen werden kein Verständnis dafür haben, wenn wir nachher sagen: Ja, wir haben fünf oder zehn Jahre gebraucht, um eine Entscheidung zu treffen; ihr habt halt jetzt weniger Arbeitsplätze, ihr habt we­niger Chancen am Markt, ihr seid weniger wettbewerbsfähig und auch eure Umwelt ist nicht besser geworden, weil wir nicht in der Lage waren, über Projekte, die im Dienste der erneuerbaren Energien stehen, oder über Schienenprojekte zu entscheiden.

Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz werden ganz klare Strukturen geschaffen. Diese Strukturen werden mit einem Stufenplan ganz klar festgelegt. Die Regierungsleitlinie für nachhaltige Standortpolitik ist, Ökonomie und Ökologie im Einklang weiterzuentwi­ckeln. Das vorliegende Standort-Entwicklungsgesetz beinhaltet genau diese Leitlinien. So können standortrelevante Vorhaben mit besonderem öffentlichen Interesse der Re­publik Österreich künftig mit folgenden Kriterien definiert werden: volkswirtschaftliche Aspekte, wie die Sicherung und die Schaffung von Arbeitsplätzen, maßgebliche Inves­titionsvolumen, relevante Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung, we­sentliche Beiträge zur Steigerung der Netzleitungs- und Versorgungssicherheit, Aus­bau der Verkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel Bahnhofsbau, wesentliche Beiträge zur Mobilitäts- und Energiewende sowie wesentliche Beiträge zu einem wettbewerbsfähi­gen und nachhaltigen Wirtschaftsstandort.

Nun an die Adressen der SPÖ und der Grünen: Der Strom, wie wir es vorhin schon ge­sagt haben, kommt zwar aus der Steckdose, nur muss er aber vorher auch produziert und transportiert werden – Stichwort 380 kV-Leitung von Oberösterreich/Salzburg nach Kärnten.

Die Lebensmittel gibt es zwar im Supermarkt oder Gott sei Dank noch hie und da beim Nahversorger zu kaufen, aber auch diese müssen vorher produziert und anschließend auch geliefert werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Durch das neue Gesetz wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, solche Vorhaben, beispielsweise aus Altholz durch neue umweltgerechte Technologien einen Ersatzdie­selkraftstoff namens Diethylether zu produzieren, jahrelang zu boykottieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Um eine annähernde Vollbeschäftigung in unserem schönen Heimatland zu schaffen, gilt es, nicht zu Donnerstagsdemos oder Ein-Jahr-Regierung-Demos, bei welchen so­gar Rettungsautos bei ihrem Einsatz behindert werden, aufzurufen (Zwischenrufe bei der SPÖ – Bundesrat Stögmüller: ... Argumentation ...?), sondern, wie es die derzeiti­ge Regierung verantwortungsvoll tut, die Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts so zu verbessern, dass es den österrei­chischen Unternehmen auch möglich ist, durch weitere Aufträge zusätzliche Arbeitneh­mer zu beschäftigen. Ein stabiler und qualitätsvoller Wirtschaftsstandort ist ein Basis­baustein eines funktionierenden Staates. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenig Verständnis habe ich andererseits für die Einwände der Opposition, die an­scheinend aufgrund der positiven Regierungsarbeit aus Verzweiflung nur nach Haaren im Suppenteller sucht, nachdem ein Koch und ein Kellner ohne Haare am Kopf die Suppe serviert haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Aufgrund der zu erwartenden positiven Auswirkung des neuen Bundesgesetzes wer­den wir Freiheitlichen keinen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrates er­heben und freuen uns schon, dass das Gesetz mit 1. Jänner 2019 in Kraft tritt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.01