18. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, die Zivilprozessordnung und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geän­dert werden (UWG-Novelle 2018) (375 d.B. und 398 d.B. sowie 10115/BR d.B.)

Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 18. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich ersuche um den Bericht.