BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 16

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denkt, dass es über 2 500 Leistungsangebote gibt, dass 75 Prozent Länderleistungs­angebote sind, so ist eine Vereinfachung und Verbesserung einfach vonnöten. Gerade wenn es um Transparenz geht, sollte es so sein, dass hinsichtlich der Einsichtsrechte die Abfrage und Auswertung dahin gehend gestaltet sein können, dass man eine mög­lichst triviale Zugangssituation schafft, natürlich wieder mit Ausnahme der sensiblen und geheimhaltungspflichtigen Daten, denn nur durch eine entsprechende praktische Nutzung kann diese Datenbank ihre Zielsetzung erreichen und Missbrauch vorbeugen. Vor allem ist ein wesentlicher Punkt damit verbunden: dass diese Datenbank dann auch entsprechend in Anspruch genommen wird.

In diesem Zusammenhang ist die Einmeldung heute schon behandelt worden. Natür­lich ist es wichtig, dass die Einsichtsrechte, die die berechtigten Stellen haben, ausge­weitet werden und vor allem das Förderwesen hinsichtlich der Mehrfachförderungen entsprechend angegangen wird. Mehrfachförderungen kann man dadurch vermeiden, dass es schneller beziehungsweise bereits bei Gewährung der Leistungen und Förde­rungen eine Einmeldung gibt. Es wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, sämtlichen abfrageberechtigten Förderstellen die notwendigen Informationen zukommen zu las­sen, und es ist dadurch auch mit einer höheren Nutzung vor allem auf Länder- und Ge­meindeebene zu rechnen. Das ist ja auch eines der genannten Ziele: dass eine stär­kere Ausschöpfung des Potenzials erreicht werden soll, um den Zweck besser ver­folgen zu können.

Natürlich spielt auch die Wahrung des Datenschutzes eine wesentliche Rolle, auch mit der Anhebung der Strafandrohung bei unberechtigten Abfragen. Das ist ebenso essen­ziell wie die Rechtevergabe an die betrauten Personen. Prioritär ist dabei aber, dass es vor allem eine strenge Einschränkung in Bezug auf die Abfrage von sogenannten sen­siblen Daten durch die technische Umsetzung gibt.

Da ich bei der technischen Umsetzung bin, möchte ich schon noch einen bedeutenden Sachverhalt ansprechen: Der Rechnungshof hat in seinen Ausführungen auch erläu­tert, dass eine bestmögliche Ausschöpfung der Potenziale nur dann erreicht werden kann und damit in weiterer Folge eine Zielerreichung, wenn der Ausbau der Transpa­renzdatenbank zu einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank erfolgt und sämtliche Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden gleichermaßen erfasst wer­den.

Aufgrund der vorliegenden Novelle bin ich auch davon überzeugt, dass Sie, ge­schätzter Herr Bundesminister, diese Zielerreichung anstreben. Und Sie werden mir – es sind viele Bürgermeisterkollegen hier im Plenum vertreten – beipflichten, dass na­türlich gerade auch in den Gemeinden der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweck­mäßigkeit erfüllt werden muss und gleichzeitig natürlich auch Transparenz im Gemein­debereich gewährleistet sein soll.

Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass sich keine Gemeinde dagegenstellen wird, die öffentlichen Förderungen und Leistungen über Einmeldungen öffentlich zur Verfü­gung zu stellen. Das Problem hinsichtlich der Implementierung der Leistungsangebote, aber auch der gewährten Förderungen ist derzeit, dass der entstehende Verwaltungs­aufwand in keiner Relation zu den gewährten Förderbeträgen steht, denn gerade kleinere Gemeinden haben eine Vielzahl von finanziellen Förderungen, die nur ganz gering sind, oder auch von Sachleistungen und diese müssten derzeit personenbezo­gen eingemeldet werden.

Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie diesbezüglich gemeinsam mit dem Gemeindebund einen Lösungsansatz und einen Modus Vivendi finden werden, um auch diese Leis­tungsangebote auf Gemeindeebene und die gewährten Förderungen mit einem wirt­schaftlich vertretbaren Aufwand einpflegen zu können. Auf eine probate technische Umsetzung sollte dabei auch Rücksicht genommen werden.

 


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