denkt, dass es über 2 500 Leistungsangebote gibt, dass 75 Prozent Länderleistungsangebote sind, so ist eine Vereinfachung und Verbesserung einfach vonnöten. Gerade wenn es um Transparenz geht, sollte es so sein, dass hinsichtlich der Einsichtsrechte die Abfrage und Auswertung dahin gehend gestaltet sein können, dass man eine möglichst triviale Zugangssituation schafft, natürlich wieder mit Ausnahme der sensiblen und geheimhaltungspflichtigen Daten, denn nur durch eine entsprechende praktische Nutzung kann diese Datenbank ihre Zielsetzung erreichen und Missbrauch vorbeugen. Vor allem ist ein wesentlicher Punkt damit verbunden: dass diese Datenbank dann auch entsprechend in Anspruch genommen wird.
In diesem Zusammenhang ist die Einmeldung heute schon behandelt worden. Natürlich ist es wichtig, dass die Einsichtsrechte, die die berechtigten Stellen haben, ausgeweitet werden und vor allem das Förderwesen hinsichtlich der Mehrfachförderungen entsprechend angegangen wird. Mehrfachförderungen kann man dadurch vermeiden, dass es schneller beziehungsweise bereits bei Gewährung der Leistungen und Förderungen eine Einmeldung gibt. Es wird dadurch die Möglichkeit geschaffen, sämtlichen abfrageberechtigten Förderstellen die notwendigen Informationen zukommen zu lassen, und es ist dadurch auch mit einer höheren Nutzung vor allem auf Länder- und Gemeindeebene zu rechnen. Das ist ja auch eines der genannten Ziele: dass eine stärkere Ausschöpfung des Potenzials erreicht werden soll, um den Zweck besser verfolgen zu können.
Natürlich spielt auch die Wahrung des Datenschutzes eine wesentliche Rolle, auch mit der Anhebung der Strafandrohung bei unberechtigten Abfragen. Das ist ebenso essenziell wie die Rechtevergabe an die betrauten Personen. Prioritär ist dabei aber, dass es vor allem eine strenge Einschränkung in Bezug auf die Abfrage von sogenannten sensiblen Daten durch die technische Umsetzung gibt.
Da ich bei der technischen Umsetzung bin, möchte ich schon noch einen bedeutenden Sachverhalt ansprechen: Der Rechnungshof hat in seinen Ausführungen auch erläutert, dass eine bestmögliche Ausschöpfung der Potenziale nur dann erreicht werden kann und damit in weiterer Folge eine Zielerreichung, wenn der Ausbau der Transparenzdatenbank zu einer gebietskörperschaftenübergreifenden Datenbank erfolgt und sämtliche Leistungen von Bund, Ländern und Gemeinden gleichermaßen erfasst werden.
Aufgrund der vorliegenden Novelle bin ich auch davon überzeugt, dass Sie, geschätzter Herr Bundesminister, diese Zielerreichung anstreben. Und Sie werden mir – es sind viele Bürgermeisterkollegen hier im Plenum vertreten – beipflichten, dass natürlich gerade auch in den Gemeinden der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfüllt werden muss und gleichzeitig natürlich auch Transparenz im Gemeindebereich gewährleistet sein soll.
Ich bin grundsätzlich davon überzeugt, dass sich keine Gemeinde dagegenstellen wird, die öffentlichen Förderungen und Leistungen über Einmeldungen öffentlich zur Verfügung zu stellen. Das Problem hinsichtlich der Implementierung der Leistungsangebote, aber auch der gewährten Förderungen ist derzeit, dass der entstehende Verwaltungsaufwand in keiner Relation zu den gewährten Förderbeträgen steht, denn gerade kleinere Gemeinden haben eine Vielzahl von finanziellen Förderungen, die nur ganz gering sind, oder auch von Sachleistungen und diese müssten derzeit personenbezogen eingemeldet werden.
Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie diesbezüglich gemeinsam mit dem Gemeindebund einen Lösungsansatz und einen Modus Vivendi finden werden, um auch diese Leistungsangebote auf Gemeindeebene und die gewährten Förderungen mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand einpflegen zu können. Auf eine probate technische Umsetzung sollte dabei auch Rücksicht genommen werden.
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