BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 45

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15.04.00

Bundesrätin Andrea Kahofer (SPÖ, Niederösterreich): Hohes Präsidium! Herr Mi­nister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim 7. Internationalen Speyrer Qualitätswett­bewerb wurde Österreich im Themenfeld „Partnerschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben“ für eine modernisierte Verwaltungsleistung prämiert – das war die GPLA, die gemeinschaftliche Prüfung lohnabhängiger Abgaben. Genau das wird heute hier mit diesem Tagesordnungspunkt in Abrede gestellt.

Es ist anscheinend so, dass jeder Bereich, der irgendwie die Selbstverwaltung der Krankenkassen betrifft, schleunigst verbannt werden muss; das geht gar nicht. Mögli­cherweise liegt es am Begriff partnerschaftlich, anscheinend geht das gar nicht. Diese Regierung nimmt sich jetzt heraus, dem Sozialversicherungsträger die Prüfkompetenz über die eigenen Abgaben zu entziehen. Selbst der Hauptverband – und ich glaube, wir alle wissen, dass der nicht rot dominiert ist (Bundesrätin Mühlwerth: Echt nicht?) – bezeichnet das als verfassungswidrig.

Andere Meinungen brauchen wir nicht. Wozu auch? Warum jemandem zuhören? Ihr habt die Weisheit ja ganz tief in euch. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Krusche: Ge­nau, danke! – Bundesrat Samt: Das ist richtig! – Bundesrat Bader: Beste Aussage des heutigen Tages! – Bundesrat Seeber: Genau so ist es!)

Auch den Gemeinden und den Städten wird die Prüfkompetenz entzogen. Die große Frage ist, warum. Im Ausschuss wurde diese Frage ganz klar beantwortet: Effizienz­steigerung ist ja kein Thema – das wurde genau so gesagt –, es geht nicht darum, die Effizienz zu steigern, es geht nicht darum, Geld in die Haushaltskasse des Bundes zu spülen, überhaupt nicht. Na, warum machen wir es dann? – Wahrscheinlich weil den Arbeitgebern – ich war lange in einer Steuerberatungskanzlei – eine GPLA-Prüfung na­türlich kein Vergnügen bereitet – no na ned, lustig ist es sicher nicht.

Das kann aber nicht der alleinige Grund sein. Einerseits wird zwar gesagt, es werde jetzt alles viel angenehmer für die Arbeitgeber, andererseits hören wir im Ausschuss, dass die Prüfungen in der Qualität und Quantität bleiben, in der sie jetzt sind. Wo liegt die Wahrheit? Das ist ja auch kein Grund, das ganze System umzustellen. Ich frage mich, wie die Prüfungen quantitativ gleich bleiben sollen, wenn wir wissen, dass in der Finanzverwaltung nur mehr jede dritte Stelle nach einer Pensionierung nachbesetzt wird. Das wird sich nicht ganz ausgehen. Alle GPLA-Prüfer, alle Mitarbeiter, die mit Stichtag Oktober 2018 mehrheitlich mit GPLA-Prüfungen beschäftigt waren, werden der Finanzverwaltung zugewiesen, bleiben aber Mitarbeiter der Sozialversicherungsträ­ger. Die haben eine große Freude mit dem neuen System.

Ich persönlich frage mich – und das fragen sich neben mir viele –, wie das qualitativ ausschaut. Wird ein Finanzprüfer auf die gleichen Dinge Augenmerk legen wie ein Prü­fer des Versicherungsträgers? Wird er Einstufungen kontrollieren? Wird er Anrechnun­gen von Vordienstzeiten kontrollieren? Auch die Frage nach den Schulungen wurde im Ausschuss damit beantwortet, dass es eventuell mehr gemeinsame Vorbereitungen geben wird. Vielleicht liegt es einfach daran, dass die mangelnde Kontrolle der Einstu­fungen schlussendlich ja nur den Dienstnehmer etwas kostet. Wenn ich eine Super­marktkassiererin anstatt in Entlohnungsstufe drei in zwei einstufe, kostet sie das in­nerhalb von zehn Jahren einen fünfstelligen Betrag von ihrem Bruttolohn. Das ist aber wahrscheinlich nicht so wichtig, weil das eine Bürgerin und keine Sponsorin ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Elisabeth Mattersberger. – Bitte, Frau Bundesrätin.

 


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