BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 49

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

be, das ist eine wichtige Botschaft im Sinne der Selbstverwaltung und auch im Sinne der Verantwortung, die die Sozialversicherung auch weiterhin haben wird –: Diese hier jetzt zusammengeführte Prüfungseinheit wird im Anlassfall natürlich auch weiterhin Aufträge aus dem Sozialversicherungsbereich verantwortlich umzusetzen haben, das heißt, hier ist auch sichergestellt, dass dieses Elementum nicht verlorengehen kann. Es darf auch nicht verlorengehen, und das hat auch seinen Sinn, daher wird auch die Kraft und die Eigenständigkeit der Sozialversicherung gewahrt bleiben.

Ich erwarte hier jetzt keine sozusagen gemeinsame Entscheidung im Sinne des Antra­ges, aber ich hoffe, so wie hier in dem Bereich auch konstruktiv diskutiert wurde, dass wir da durchaus eine gemeinsame Linie sehen und das mit gutem Gewissen für Ös­terreich und auch für seine Bürgerinnen und Bürger tun können. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.21

15.21.57


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Danke, Herr Bundesminister.

Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

15.22.182. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanzmarktstabilitätsgesetz geändert werden (367 d.B. und 426 d.B. sowie 10071/BR d.B. und 10088/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist wiederum Frau Bundesrätin Marianne Hackl. Ich bitte um den Be­richt.


15.22.36

Berichterstatterin Marianne Hackl: Hohes Präsidium! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bundesimmobiliengesetz und das Finanz­marktstabilitätsgesetz geändert werden.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler. – Bitte, Frau Bundesrätin.


15.23.32

Bundesrätin Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zu­hörer! Diesen Tagesordnungspunkt betreffend die neue Staatsholding Öbag würde ich


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite