BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 56

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chen. In diesen Gesprächen zwischen den Ländern und dem Bund war eigentlich im­mer außer Streit gestellt, dass die Elementarpädagogik profitieren soll, das heißt die Gemeinden und Städte, die für die Elementarpädagogik zuständig sind. Nun aber liegt etwas vor, das genau das hinausgekippt hat, was man, laut all den damaligen Gesprä­chen, mit dem Finanzausgleich jetzt haben sollte, nämlich auch einen Chancenindex und dadurch auch Planungssicherheit bei der Elementarpädagogik. Das ist weg. Das ist einfach weg!

Ich meine, das sind drei, vier Jahre intensive Beratungen zwischen Bund und Ländern, in denen man den Chancenindex außer Streit gestellt hat – und das ist weg, ist einfach weg! Und der zuständige Bildungsminister sagt: Das habe ich nicht gewusst. – Das ist ja noch schrecklicher, wenn der dafür zuständige Minister sagt, er hat es nicht ge­wusst.

Wir haben ja die absurde Situation eines Gefälles bei der Elementarpädagogik von Land zu Stadt – und nicht umgekehrt –, weil natürlich in der Stadt ein viel höherer Auf­wand für alle Förderungen, für alle Maßnahmen der Integration notwendig ist als in kleineren Landschulen oder Landkindergärten. (Bundesrat Rösch: Wieso? Wieso ist das so?) Und genau das, was immer außer Streit war, auch in allen Beratungen hier im Haus, basierte auf einer Studie des IHS, in der stand, dass im urbanen Bereich ein ex­trem höherer Förderbedarf besteht. (Bundesrätin Mühlwerth: Ja, dank eurer Bildungs­politik!) Der aber ist weg, und deshalb werden wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Ah geh!)

Aber selbstverständlich stimmen wir der Verwendung und der Erhöhung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds für die Gemeinde Gasen im Umfang von 3,2 Millionen Eu­ro und für das Land Steiermark im Umfang von 2 Millionen Euro zu, damit der Hoch­wasserschutz dort durchgeführt und errichtet werden kann. Das ist richtig und wichtig. (Beifall des Bundesrates Buchmann.)

Ebenso stimmen wir dem Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten König­reich zu. Das letzte Doppelbesteuerungsabkommen war, man glaubt es nicht – man­che hier sind damals noch gar nicht geboren gewesen –, 1969. Es ist deswegen wich­tig, das jetzt zu machen, weil wir ja alle nicht wissen, wie die Brexit-Geschichte ausge­hen wird. Laut allen Prognosen wird die Vereinbarung mit der Europäischen Union nicht durchgehen. Auch all die Abgeordneten von Westminster, egal von welcher Seite, mit denen ich in den letzten drei Wochen gesprochen habe, sagen, das geht nicht durch und das wird nicht durchgehen – viele in der Hoffnung auf ein zweites Referen­dum. Aber das ist Gambeln, Gambeln mit der Zukunft des Landes. Trotzdem müssen wir uns darauf vorbereiten, dass es auch zu einem harten Brexit kommen kann.

Was jetzt mit dieser Anpassung passiert, ist – und deshalb stimmen wir zu –, dass da­mit vor allem die aktuellen OECD-Standards erreicht werden und – was wichtig ist – dass man auf der Ebene des internationalen Steuerrechts endlich das System der digi­talen Betriebsstätten verankert und damit auch die Onlineaktivitäten von internatio­nalen Konzernen als Ort der Wertschöpfung erkennt. Das ist drinnen. Das heißt, das ist vielleicht ein bisschen ein Vorläufer und hoffentlich kommt die Digitalsteuer. (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt haben wir noch zwei heikle Punkte. Das ist zunächst das Tabakmonopolgesetz. Das ist so eine Sache, denn man weiß noch gar nicht, wie denn bei der Monopolver­waltung – es ist ja eine Empfehlung des Rechnungshofes gewesen, aufgrund derer die Regierung hier tätig ist – eigentlich die soziale und gesundheitspolitische wie auch fis­kalpolitische Zielsetzung ausschauen soll, und gleichzeitig widerspricht das ja auch der Verwendung der Mittel aus Tabakprodukten. Das ist hier also völlig unklar, und ich lade den Herrn Minister wirklich ein, uns jetzt zu sagen, wieso wir hier etwas beschließen, obwohl wir noch überhaupt nicht wissen, ob die zukünftige Zielsetzung der Tätigkeit


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