des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile dieses.
Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich mich für die vorangegangene einhellige Zustimmung was das Katastrophenfondsgesetz und die steirische Gemeinde Gasen betrifft bedanken.
Nun aber zum Symbole-Gesetz: Alljährlich findet im kärntnerischen Bleiburg das sogenannte Ustascha-Treffen statt. Da treffen sich alljährlich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teilnehmer, um dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Diesen zumindest offiziell, formal unabhängigen Staat Kroatien mit dieser Bezeichnung gab es von 1941 bis 1945, de facto aber als Protektorat des Deutschen Reiches und des italienischen Reiches mit dem politischen, wirtschaftlichen und militärisch gestützten Regime, dessen Diktator Ante Pavelić war.
Dieser Staat führte in Anlehnung an Hitlerdeutschland ebenfalls Rassengesetze ein. Nach diesen wurden Hunderttausende Juden, Roma und vor allem Serben verfolgt, eingesperrt und ermordet. Das KZ Jasenovac war das größte Konzentrationslager in diesem Teil Europas.
Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende Tendenz zur Umdeutung dieser Verbrechen zugeschrieben wird. Im ORF-„Report“ zu diesem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend bejubelt.
Der kärntnerische Landeshauptmann Peter Kaiser hatte mehrmals sein Missfallen, seinen Unmut über dieses Treffen der Ewiggestrigen kundgetan und auch den Innenminister zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert, denn diese Veranstaltungen sind als kirchliche Veranstaltungen mit Prozession angemeldet worden und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz, was beides auf diese Veranstaltungen zutreffend würde.
Es gibt deswegen viele Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert werden, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Ustascha-Lieder gesungen, und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wieder vor Ort gezeigt. Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veranstaltung stattfinden.
Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Präsentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können. Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniform-
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