BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 65

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des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. De­zember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Martin Weber. Ich erteile dieses.


16.22.29

Bundesrat Martin Weber (SPÖ, Steiermark): Werter Herr Präsident! Frau Staatsse­kretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich mich für die voran­gegangene einhellige Zustimmung was das Katastrophenfondsgesetz und die steiri­sche Gemeinde Gasen betrifft bedanken.

Nun aber zum Symbole-Gesetz: Alljährlich findet im kärntnerischen Bleiburg das soge­nannte Ustascha-Treffen statt. Da treffen sich alljährlich ungefähr 10 000 bis 30 000 Teil­nehmer, um dem kroatischen NDH-Staat zu huldigen. Diesen zumindest offiziell, formal unabhängigen Staat Kroatien mit dieser Bezeichnung gab es von 1941 bis 1945, de facto aber als Protektorat des Deutschen Reiches und des italienischen Reiches mit dem politischen, wirtschaftlichen und militärisch gestützten Regime, dessen Diktator Ante Pavelić war.

Dieser Staat führte in Anlehnung an Hitlerdeutschland ebenfalls Rassengesetze ein. Nach diesen wurden Hunderttausende Juden, Roma und vor allem Serben verfolgt, eingesperrt und ermordet. Das KZ Jasenovac war das größte Konzentrationslager in diesem Teil Europas.

Als Veranstalter dieses Treffens tritt der Bleiburger Ehrenzug auf, dem vom Dokumen­tationsarchiv des österreichischen Widerstands klar eine geschichtsverfälschende Ten­denz zur Umdeutung dieser Verbrechen zugeschrieben wird. Im ORF-„Report“ zu die­sem Ustascha-Treffen im Jahr 2017 hat ein Teilnehmer bei einem Interview ganz klar Hitler verherrlicht und das Naziregime entsprechend bejubelt.

Der kärntnerische Landeshauptmann Peter Kaiser hatte mehrmals sein Missfallen, sei­nen Unmut über dieses Treffen der Ewiggestrigen kundgetan und auch den Innenmi­nister zum raschen und entschlossenen Handeln aufgefordert, denn diese Veranstal­tungen sind als kirchliche Veranstaltungen mit Prozession angemeldet worden und nicht als Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz oder als Kundgebung nach dem Versammlungsgesetz, was beides auf diese Veranstaltungen zutreffend würde.

Es gibt deswegen viele Punkte, von denen die Veranstalter profitieren. So können zum Beispiel Sprüche und Parolen auf Transparenten ungehindert transportiert werden, so können Ustascha-Symbole ungehindert getragen werden, so werden lautstark Usta­scha-Lieder gesungen, und der in Kroatien verbotene Ustascha-Gruß wird immer wie­der vor Ort gezeigt. Das alles kann eben unter dem Schutz dieser kirchlichen Veran­staltung stattfinden.

Das macht auch deutlich, dass wir dringend Maßnahmen brauchen, um dieser Lage endlich Herr zu werden, um direkt gegen diese Symbole eingreifen und gegen das Prä­sentieren und Tragen dieser Symbole vorgehen zu können. Das Abzeichengesetz von 1960 stellt das Tragen und Zurschaustellen von Abzeichen, Uniformen und Uniform-


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