BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 84

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licher Natur ist, ob das wirtschaftlicher oder sozialer Natur ist, infrage zu stellen und zu zerstören. Das sind Ausprägungen von Terrorismus – Sie könnten hier viel lernen, Frau Kollegin, wenn Sie zuhören würden! –, und das ist die Grundlage, um diese Sym­bole zu verbieten.

Noch einmal zum Punkt Willkür: Es wird eine Ermächtigung für den Bundesminister ge­ben, diese Liste weiterzuentwickeln, weil es notwendig ist, weil sich Terrorismus wie eine Hydra permanent verändert. Grundlage dafür – und das ist definitiv im Gesetz ver­ankert – wird diese Liste sein, diese gemeinsame Liste der Europäischen Union, die je­des halbe Jahr überarbeitet und nötigenfalls ergänzt wird. Insofern halte ich das für ein wichtiges Gesetz. Es wird nicht, um noch einmal auf Kollegen Weber zurückzukom­men, alle Probleme in diesem Bereich lösen. Es ist ein Element, um Schritt für Schritt dieser Hydra Terrorismus zu begegnen. Es ist ein Element, damit man einen Straftat­bestand hat, um einschreiten zu können. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wird das Verbotsgesetz nicht ersetzen, das bleibt aufrecht. Es wird das Abzeichen­gesetz nicht ersetzen, das bleibt aufrecht. Möglicherweise ist es notwendig, noch wei­tere Tatbestände einzuführen, um unserer Exekutive Möglichkeiten in die Hand zu ge­ben, Terrorismus und all seinen Ausprägungen – damit meine ich nicht nur, wenn es passiert, sondern auch die Entwicklung, die Entstehung und die Rekrutierung – entge­gentreten zu können.

In diesem Sinne ist diese Weiterentwicklung des Gesetzes ein guter Schritt. Ich bin überzeugt davon, dass diese Weiterentwicklung auch in kürzeren Abständen Platz greifen kann, dann, wenn es erforderlich ist. So gesehen ersuche ich um Ihre Zustim­mung zu diesem Antrag, das Gesetz zuzulassen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.42

17.42.11


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

17.42.349. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird (379 d.B. und 421 d.B. so­wie 10095/BR d.B.)


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Ta­gesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Mag. Dr. Michael Raml. Ich bitte um den Bericht.


17.42.48

Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher direkt zur Antrag­stellung.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. De­zember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


 


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