BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 88

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ihren vierbeinigen Jagdbegleiter zur Gesundheitsförderung erreicht worden, der mich persönlich, da ich selbst praktizierender Jäger und Jagdaufsichtsorgan bin, sehr freut.

Das ist auch die Schaffung der Regelung zum Führen einer Faustfeuerwaffe während der Ausübung der Jagd. Vor allem bei Nachsuchen von wehrhaftem Wild, wie es schon angesprochen wurde, etwa nach Wildunfällen, kommt es immer wieder zu sehr gefähr­lichen und brenzligen Situationen, vor allem im Siedlungsgebiet, aber auch in unweg­samem Gelände. Es handelt sich durchaus auch immer wieder um im Zuge von Ver­kehrsunfällen angefahrenes Wild. Es ist nicht immer der Jäger durch das Abgeben des Schusses schuld an einer Nachsuche.

In diesen Situationen ist ein gezielter Schuss mit Langwaffen oftmals nicht möglich. Der Schuss ist aus Sicht der Sicherheit für den Menschen, aber auch, um unnötiges Tierleid zu verhindern, mit Faustfeuerwaffen effizienter möglich.

Geschätzte Damen und Herren! Begrüßenswert ist ausdrücklich, dass künftig nicht nur die Organe der öffentlichen Sicherheitsdienste, sondern auch Mitglieder der Justizwa­che und der Militärpolizei ohne gesonderten Nachweis des Bedarfs einen Waffenpass erhalten können. Gefährdete Berufsgruppen brauchen Unterstützung und Rückhalt aus der Politik, und mit diesem Waffengesetz setzen wir ein klares Zeichen, dass wir sie nicht im Stich lassen, wie auch ein klares Zeichen gesetzt wird, wenn es um die Aus­weitung des Waffenverbotes für bestimmte Drittstaatsangehörige geht.

Für manche sind die Stichwaffen, die sie bei sich tragen, ein Teil ihrer Persönlichkeit, für die Mitmenschen stellen sie allerdings eine große Gefahr dar. Die tragischen Zwi­schenfälle in Innsbruck und Steyr in den letzten Wochen, bei denen junge, unschuldige Menschen ihr Leben verloren haben, zeigen ganz klar, wie notwendig dieses Waffen­verbot ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Neben der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie, die die strenge Regelung in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen mit großen Magazinen ebenso beinhaltet wie die Neu­kategorisierung, mittels derer Waffen mit glattem Lauf, sogenannte Flinten, in die Kate­gorie C übergeführt werden, wird auch dem Gutachtertourismus ein Riegel vorgescho­ben. Persönlich halte ich die Wartefrist bei psychologischen Gutachten, wenn diese nicht positiv ausfallen, für sehr lobenswert. Die Wartezeit von einem halben Jahr sowie die zehnjährige Sperre nach drei negativen Gutachten, die es bisher nicht gab, geben Sicherheit.

Geschätzte Damen und Herren! Alles in allem ist das eine gelungene Gesetzesände­rung mit klarem Bekenntnis zu mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung und Wertschät­zung für die öffentlichen Wachen, aber auch für mehr Gesundheit für unsere prak­tizierenden Jägerinnen und Jäger, was mich persönlich sehr freut. Ein großer Dank an unsere Bundesregierung! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.59


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jürgen Schabhüttl. Ich erteile es ihm.


17.59.47

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretärin! Kolleginnen und Kollegen hier im Hause! Ich bin ja als Proredner zu Wort gemeldet – aber beginnen möchte ich schon mit Folgen­dem: Wenn die Vorredner hier eine Rede zur Waffengesetznovelle mit Batman und James Bond anfangen, dann ist das, glaube ich, nicht der richtige Weg. (Bundesrätin Mühlwerth: Na da redet der Richtige!)

Man sollte den Zusehern schon vermitteln, dass wir hier eine Gesetzesänderung zur Sicherheit der Bevölkerung, zur Sicherheit gewisser Berufsgruppen et cetera erlassen.


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