BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 92

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kann. Das ist allerdings noch auszuverhandeln, denn wie wir wissen, sind ja für diesen Bereich die Landesregierungen zuständig. Ich denke aber, da könnte es durchaus eine saubere Lösung geben, es geht ja um den Sicherheitsaspekt, dass Menschen mit einer Jagdkarte über diese nicht zu einer weiteren Waffe kommen. Es geht da vor allem um den Bereich der häuslichen Gewalt, da ist das ein enormer Schutz und eine gute Ini­tiative, die von uns eingebracht wurde – danke auch da für die Zustimmung.

Der dritte Punkt, den ich anschneiden möchte, ist der psychologische Test: dass man dazu erst nach sechs Monaten wieder antreten darf und nach drei negativen Gutachten zehn Jahre gesperrt ist, ist das eine. Ich darf aber auch eines zu bedenken geben: Wir wissen, Jägerinnen und Jäger sind bestens an Waffen ausgebildet und betreffend Si­cherheitsbestimmungen geschult – sie sind aber die einzige Gruppe, die vom psycho­logischen Test ausgenommen ist. Die Schulung an der und die Handhabung der Waffe hat aber nicht unbedingt etwas mit einer psychologischen Eignung zu tun – ich denke mir, man könnte zukünftig darüber nachdenken, ob man in diese Richtung etwas macht. Ansonsten stimmen wir dem Gesetzesvorschlag zu. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesräte Tiefnig und Preineder.)

18.15


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu den Ausführungen von Bundesrat Wanner hat sich Herr Bundesrat Andreas Spanring zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.15.12

Bundesrat Andreas Arthur Spanring (FPÖ, Niederösterreich): Herr Kollege Wanner, ich habe nicht gesagt, dass man nicht nachdenken sollte, sondern – und ich glaube, Sie haben es auch verstanden, nur Sie wollen es nicht verstehen – es geht darum, dass man, wenn man eine Waffe benutzt, nicht nachdenken muss, wie man sie richtig bedient. Darum habe ich den Vergleich mit dem Rallyefahrer gebracht, der muss auch nicht nachdenken: So, jetzt kommt eine Kurve, ich lenke nach links, ich muss jetzt kuppeln und bremsen!; und bei der Waffe ist es dasselbe.

Bei der Drillausbildung – das haben Sie, glaube ich, auch in ihrer Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung beim Bundesheer erfahren – übt man, die Waffe perfekt zu beherrschen; nicht mehr und nicht weniger. Was alles andere angeht: Wir sind in Gesetzen ge­schult. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Bader und Seeber.)

18.16


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Zu einer weiteren tatsächlichen Berich­tigung hat sich Bundesrat Schabhüttl zu Wort gemeldet. – Bitte.


18.16.10

Bundesrat Jürgen Schabhüttl (SPÖ, Burgenland): Ich möchte tatsächlich berichtigen, und das wird man auch im Protokoll lesen können: Im Kontext der Schulung und der Ausbildung (Bundesrat Weber: Drill!) sollen Polizisten und, ich glaube, Bundesheer­angehörige nicht mehr nachdenken, wenn sie die Schusswaffe einsetzen – und das geht gar nicht. (Bundesrat Spanring: Es geht um die Handhabung!)

Ich habe nämlich auch einen Zwischenruf getätigt: Man muss immer nachdenken! Bei jedem Schusswaffengebrauch, und wenn es nur ganz kurz ist: Ohne Nachdenken geht gar nichts! Du hast es so gesagt, du musst das zur Kenntnis nehmen, es ist so. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrätin Mühlwerth: Setz dich nieder!)

18.16


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Damit hätten wir das geklärt.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mag. Edtstadler. – Bitte.

 


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