BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 104

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Es geht dabei nicht darum, dass man, wie das jetzt ein bisschen durchgeklungen ist, das hoheitliche Handeln an private Sicherheitsdienstleister auslagert. Nein, ganz im Gegenteil: Es sollen Vertragsbedienstete sein, weil es eben nicht notwendig ist, wie das einige ja schon angesprochen haben, dass an dieser Stelle Organe des öffentli­chen Sicherheitsdienstes handeln.

Herr Bundesrat Weber, ich bin ganz bei Ihnen: Mit der Sicherheit spielt man nicht, mit der Sicherheit spielt man auf gar keinen Fall. Staatliches Handeln muss auch in staatli­cher Hand bleiben. Ich glaube aber, diese Bunderegierung ist darin glaubwürdiger als jede Bundesregierung davor, dass ihr die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger die­ses Landes ein ganz großes Anliegen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wurde vom Mangel an Polizeibeamtinnen und -beamten gesprochen: Dazu kann ich nur sagen, es wurde bereits im Frühling beschlossen, 4 100 zusätzliche Planstellen zu etablieren. Wir sind bereits dabei, zu rekrutieren. Das ist in dieser Legislaturperiode eine der größten Rekrutierungsmaßnahmen, die wir – ever hätte ich fast gesagt – seit ewig haben, weil nämlich zu diesen zusätzlichen Planstellen auch der Ersatz von Pen­sionierungen kommt; das ist in dieser Legislaturperiode ein exorbitant hoher Anteil, der da notwendig ist.

Nun haben wir aber natürlich die Tatsache – die ja grundsätzlich auch eine gute ist –, dass ein Polizeibeamter nicht von heute auf morgen in den Dienst gestellt werden kann, sondern dass eine gewisse Ausbildung notwendig ist. Wir haben zudem die Si­tuation, dass nicht gleichzeitig unglaublich viele Personen ausgebildet werden können, weil wir die Ausbildner aus dem aktiven Dienst herausziehen müssen und da eine entsprechende Balance gefunden werden muss. Deshalb ist es gerade bei diesen Auf­gaben, bei denen wir diese Grenzkontrollbeamten und Grenzkontrollassistenten nun einsetzen, so, dass das eben nicht ein Polizist durchführen muss – gerade was die Kontrolllinie 1 anlangt –, weil da keine exekutivspezifischen Anforderungen notwendig sind.

Damit, Herr Bundesrat Schabhüttl, sind wir bei den Einsparungen. Sie haben selbst ge­sagt, es gibt bei Grenzkontrollen oft diese Folgen, dass man dann jemandem nachge­hen muss, es taucht vielleicht ein Suchtmitteldelikt auf oder es müssen irgendwelche Amtshandlungen vorgenommen werden, weil man beim Passabgleich feststellt, dass diese Personen in einer Fahndungsliste stehen. Genau da kommt nun der zielgerichte­te Einsatz derjenigen ins Spiel, die dafür ausgebildet sind. Der, der den Pass kontrol­liert, kann ein Vertragsbediensteter sein, und damit haben Sie die Entlastung. Ich hoffe, dass ich das nun auch für Sie verständlich dargestellt habe. Für mich liegt das eigent­lich auf der Hand. Das müsste für Sie ja auch nachvollziehbar sein.

Wir wollen auch aus dem nicht polizeilichen Bereich rekrutieren, um uns sozusagen nicht gegenseitig die Mitarbeiter wegzunehmen. Das wird zu einer spürbaren Entlas­tung führen. Wenn es notwendig ist, dann sind die Beamten mit der entsprechenden exekutivspezifischen Ausbildung und Anforderung da, und wenn es durch andere zu leisten ist, dann wird das in Zukunft durch die Grenzkontrollbeamten und -assistenten geschehen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

19.02


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort ist nun auch noch Herr Bundesrat David Stögmüller gemeldet. Ich erteile ihm dieses.


19.02.59

Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Ich möchte immer, wenn wir Gesetze beschließen, kurz sagen, warum wir dagegen sind. Es geht für mich um eine grundsätzliche - - (Bundesrat Krusche: Das ist uns wurscht! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Superschön, dass es dieser Regierungspartei egal ist, wie Mitglieder


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