Berichterstatter Mag. Dr. Michael Raml: Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher direkt zur Antragstellung.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster ist Herr Bundesrat David Stögmüller zu Wort gemeldet. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat David Stögmüller (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte und werte Kolleginnen und Kollegen! Wir novellieren heute das Zivildienstgesetz mit zwei Schwerpunkten: Der eine ist die Einführung eines computerunterstützten Ausbildungsmoduls für Zivildiener und gleichzeitig auch für Vorgesetzte in Zivildiensteinrichtungen; der andere ist, dass Zivildiener zukünftig nach 24 Tagen Dienstunfähigkeit automatisch aus dem Zivildienst entlassen werden. Zusätzlich wurden auch noch ein paar Änderungen im Bereich der Anerkennung von Zivildienstträgern installiert beziehungsweise wurden die Bestimmungen auch verschärft. – So weit einmal die Einführung als Erstredner – so oft bin ich das ja nicht –, das, worum es also bei diesem Gesetz geht.
Ich selbst habe ja im Bereich des Zivildienstes, im Bereich der Zivildienerausbildung bei einer Rettungsorganisation gearbeitet und mache das nach wie vor noch ehrenamtlich. Ich kann also von mir schon behaupten, dass ich mich im Bereich des Zivildienstes auskenne und weiß, was in der Ausbildung passiert. Ich finde es natürlich grundsätzlich großartig und wichtig, wenn sich junge Menschen in der Geschichte Österreichs auskennen, wenn sie die Grundprinzipien der Verfassung kennen, den Stufenbau der Rechtsordnung, die Staatsgewalten, den Weg der Bundesgesetze, die Organisation der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit, des Rechtsschutzes und der Kontrolle, die Grund- und Freiheitsrechte und so weiter und so fort.
Das ist ja prinzipiell alles gut und schön, aber – es tut mir leid, Frau Staatssekretärin – es ist doch nicht die Aufgabe einer Zivildienstorganisation, diese jungen Menschen im Bereich politische Bildung auszubilden. Das gehört doch in das Schulsystem, in die Ausbildung der jungen Menschen; das müssen diese doch in der Schule lernen und nicht mit 18, 19 oder 20 Jahren im Zivildienst noch einmal wiederholen, insbesondere wenn diese schon studiert haben, zum Beispiel Jus. (Bundesrat Pisec: Ewiges Lernen! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Man kann doch nicht wirklich glauben, die politische Bildung in den Zivildienst aussourcen zu müssen – heraus aus dem Bildungssystem hinein in den Zivildienst. Das zeigt meiner Meinung nach ganz perfekt auf, dass man, bevor man den wirklich großen Brocken endlich angeht und reformiert – das Bildungssystem, in dem eigentlich genau diese Bildungslöcher gestopft werden müssen –, Extrastunden in den Zivildienst gibt, weil man da den leichtesten Widerstand hat und es hineinstopfen kann.
Zudem gibt es noch unglaublich viele Fragezeichen betreffend diese Novelle: Im Gesetzentwurf vermissen wir die konkrete Dauer des geplanten Ausbildungsmoduls. Es gibt da noch keinen Plan, es heißt, da ist für die Rettungsorganisationen oder die NGOs noch etwas in Entwicklung. Was soll dieses zusätzliche Modul für die Organisa-
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