BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 119

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Das Netz- und Informationssicherheitsgesetz beinhaltet sieben Maßnahmen. Ich werde auf den Inhalt nicht direkt eingehen, ich werde nur die Schwerpunkte nennen.

Das wäre erstens die Weiterentwicklung und Koordination einer neuen Strategie für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen.

Dann haben wir zweitens die Einrichtung von nationalen Koordinierungsstrukturen zur Prävention sowie zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen.

Die dritte Maßnahme ist die Einrichtung von Computernotfallteams zur Unterstützung der Betreiber wesentlicher Dienste, Anbieter digitaler Dienste und Einrichtungen des Bundes und der Länder bei der Bewältigung von Risiken und Sicherheitsvorfällen.

Die vierte Maßnahme ist die Ermittlung der Betreiber wesentlicher Dienste.

Die fünfte Maßnahme ist die Pflicht zur Setzung geeigneter Sicherheitsvorkehrungen, eben Informations- und Meldepflicht, die sehr wichtig ist.

Maßnahme sechs: Einrichtung und Betrieb einer Meldesammelstelle und einer zentra­len Anlaufstelle.

Die letzte Maßnahme: Betrieb und Nutzung von IKT-Lösungen, das heißt Informations- und Kommunikationstechnik.

Ebenso hat der Datenschutzrat, welcher als primäre Zielsetzung die Entwicklung des Datenschutzes in Österreich zu beobachten und Vorschläge für dessen Verbesserung zu erarbeiten hat, dies auch getan, und einige seiner Vorschläge wurden tatsächlich in die Regierungsvorlage aufgenommen.

Die Sicherheit unserer Bevölkerung ist auch im digitalen Zeitalter sehr wichtig. Mit die­sem Gesetz können wir Cyberattacken verhindern beziehungsweise vermindern. Wir von der SPÖ werden diesem Gesetz natürlich zustimmen. – Danke für die Aufmerk­samkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

19.56


Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Staatssekretärin. Ich erteile ihr dieses.


19.56.34

Staatssekretärin im Bundesministerium für Inneres Mag. Karoline Edtstadler: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates! Danke für die ausführliche Berichterstattung an meine Vorredner! Ich kann es jetzt ganz kurz ma­chen, weil ich Ihnen nichts Neues mehr erzählen kann. Ich darf Ihnen aber noch mit auf den Weg geben, dass es nicht nur innerstaatlich eine absolute Priorität dieser Bun­desregierung ist, für die Cybersecurity oder Cybersicherheit zu sorgen – Cybersecurity auch, aber halt auf Deutsch –, sondern auch eine Priorität in der jetzt ausklingenden EU-Präsidentschaft war.

Auch wenn das jetzt der erste Rechtsakt der Europäischen Union ist, der in nationales Recht umgesetzt wird, kann ich Ihnen prophezeien, ohne hellseherische Fähigkeiten zu haben: Das wird nicht der letzte sein, denn das ist ein Thema, das uns in Zukunft massiv beschäftigen wird und wo wir uns einfach schützen müssen, egal, ob es ter­roristische oder kriminelle Hintergründe sind, die es auf unsere kritische Infrastruktur abgesehen haben. Wir müssen uns davor schützen, und wir müssen, auch wenn wir diese Dinge tagtäglich verwenden, immer auch die Kehrseite der Medaille im Kopf ha­ben und auch für die entsprechende Sicherheit sorgen.

Ich danke Ihnen für die wirkliche Eintracht auch in der Betrachtung dieses Gesetzes. Es kommt ja relativ selten vor, dass man wirklich ein ganz neues Gesetz schaffen kann. In diesem Fall ist das so gewesen, und da ist auch alles berücksichtigt, was die


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