unter Zeitdruckdruck dazu gezwungen werden, könnte man schon meinen (Bundesrat Seeber: Stimmt nicht! Das heißt Wirtschaftsdenken, ganz einfach!) – nein, nein! –, und wirklich wichtige Nachbesserungen bei Großprojekten außer Acht gelassen werden, gibt es noch – da widerspreche ich Ihnen – einen Widerspruch zum EU-Recht. Es entspricht nämlich nicht der EU-UVP-Richtlinie. Das ist so, und es gibt dazu auch eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Auch das können Sie sich ja nochmals im Detail anschauen. Dass in Zukunft zusätzlich ein weisungsgebundener, intransparenter Standortbeirat Verfahren forcieren soll, widerspricht zudem der Aarhuskonvention, in der verankert ist, dass es ein Recht auf Umweltinformation gibt.
Es wird verbreitet, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich schwächen würden, wenn wir das so nicht umsetzen. (Bundesrat Seeber: Westring, 40 Jahre! Das sind Fakten!) – Fakten! Die Fakten, bitte, Herr Kollege, sind nämlich folgende: Nur bei etwa 2 bis 3 Prozent der UVP-Verfahren werden Genehmigungen nicht erteilt, sprich: nicht gleich erteilt. (Bundesrat Samt: Aber die Zeit spielt keine Rolle?!)
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ab Vollständigkeit der Unterlagen liegt bei sieben Monaten – und genau da liegt der Hund begraben. Die Gerichte müssen nämlich teilweise den Projektleitern nachlaufen, um diese Unterlagen zu bekommen. Haben sie alle Unterlagen beisammen, dauert es überhaupt nicht mehr so lange, im Gegenteil, es wird, wie gesagt, in Zukunft noch länger dauern. Alles andere sind Ausreißer, das wissen wir, oder besonders kontroverse Verfahren, wobei ich finde, dass diese Prüfungen bei denen bisher sehr wohl Sinn gemacht haben.
Ich komme zum Schluss: Fast schon beeindruckend ist noch, wie fehlerhaft die Konstruktion dieses Gesetzes war und nach wie vor ist. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Es verstößt gegen einfache Gesetze, wie Schutznormen aus Gewerbeordnung, Wasserrecht. Es verstößt gegen Verfassungsgesetze und Grundprinzipien der Bundesverfassung allein durch diesen erzwungenen Automatismus. Grundrechte betrifft es insofern, als das Recht auf ein faires Verfahren in Zukunft nicht mehr gewährleistet sein wird. Es betrifft auch Europarecht und Völkerrecht; das habe ich vorher schon anhand der Aarhuskonvention ausgeführt.
Alles in allem, liebe ÖVP- und liebe FPÖ-Kollegen und -Kolleginnen, haben Sie jedenfalls der Industrie eine schöne Bescherung gemacht, aber auf Kosten der Gesundheit, auf Kosten unserer Lebensgrundlagen und auf Kosten der Fairness, die wir in diesem Land hart erkämpft haben. (Bundesrat Pisec: Verbau der Steinhofgründe! Heumarkt! – Bundesrätin Mühlwerth: Karlsplatz! – Bundesrat Seeber: Es gibt auch eine Wirtschaft!) Sie müssen sich deshalb den Vorwurf gefallen lassen, dass es nicht ausgeglichen ist, wenn Sie den Fokus lediglich und ausschließlich auf die Wirtschaftsinteressen legen, und dass Sie nicht im Sinne der Bevölkerung, sondern im Sinne der großen, gierigen Geldgeber arbeiten. (Bundesrat Seeber: Es gibt auch einen Wirtschaftsstandort Österreich!)
Angesichts dessen, wie Sie das Umweltbudget laut Bundesfinanzrahmen gekürzt haben und in den nächsten Jahren kürzen werden, nämlich um 300 Millionen Euro – 300 Millionen Euro! –, können wir nicht mehr von Interessen im Sinne der Bevölkerung sprechen, sondern es wird noch einmal sichtbar, dass Ihre Interessen lediglich darin liegen, sich gewinnbringend gewisse Investoren zum Freund zu machen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Stögmüller.)
20.23
Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gerd Krusche. Ich erteile es ihm.
Bundesrat Gerd Krusche (FPÖ, Steiermark): Frau Bundesminister! Hohes Präsidium! Meine Damen und Herren! Das Gesetz regelt in zwei Hauptstücken zwei wesentliche
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