BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 129

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ren mehr! Es gibt auch keine Verfahren mehr von Privaten, es sind nur mehr welche, bei denen die öffentliche Hand in irgendeiner Form beteiligt ist, um eben eine Region zu erschließen, um etwas möglich zu machen.

Niederösterreich sei als Beispiel genannt: Niederösterreich hat die meisten UVP-Ver­fahren. Und raten Sie, in welchem Bereich sie sind! – Windkraft. Um alternative Ener­gie zu erzeugen, braucht es diese Projekte und diese Projekte brauchen auch eine schnellere Umsetzung.

Zum Thema Beirat: Sie haben ein bisschen die Verfahrensschritte angesprochen. Die­ser Beirat bekommt kein Entgelt, das sind Experten, die aus allen Ministerien aus un­terschiedlichsten Bereichen kommen. Es wird auch das Umweltministerium, das heißt, es wird immer der zuständige Minister sozusagen in die Pflicht genommen und mit ein­gebunden. Dann geht es an den Beirat, in dem Experten sein werden, die einen Vor­schlag erteilen. Mit der nächsten Verordnung passiert nicht mehr als dass dieses Pro­jekt einen Stempel bekommt, dass es von öffentlichem Interesse ist. – Mehr passiert nicht.

Daran geknüpft sind die Verfahrensbeschleunigungen, zum Beispiel für Windparks in Niederösterreich, zum Beispiel für Umfahrungen, zum Beispiel für ÖBB-Infrastruktur­projekte. Erst dann kommt das beschleunigte Verfahren zur Anwendung. Es kann nicht sein – ich betone das noch einmal –, dass sich unser Staat – also wir – nicht an die ei­genen Gesetze hält. Das ist mir persönlich ganz, ganz wichtig. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es wurden auch die Themen Experten und Erstentwurf dieses Gesetzes angespro­chen. Ja, dafür, dass Stellungnahmen eingebracht werden, ist eine Begutachtung gut. Es gab auch eine zusätzliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses, es gab auch dort noch einmal Dinge, die eingebracht wurden; auch dafür, dass man sich das anschaut, ist eine Begutachtung gut.

Übrigens gibt es keinen Automatismus mehr in diesem Gesetz, er wurde durch einen Mechanismus ersetzt. Wir hatten viele Experten dabei, darunter zwei ganz besondere: Erstens war Professor Obwexer, er ist Europarechtsexperte, dabei und hat – ich habe es selbst gehört – auch sehr genau formuliert, dass das an das, was der Europäische Gerichtshof tut, angelehnt ist. Der Europäische Gerichtshof ist draufgekommen, dass er selbst Verfahrensdauern von vielen Jahren hat, und wendet denselben Mechanis­mus wie wir an. Der zweite war Dr. Bergthaler, er ist Professor für Umweltrecht in Linz, ein anerkannter Experte. Es war mir wichtig, auch ihn einzubinden; also nicht die Wirt­schaft alleine. Das geht auf Augenhöhe. Es geht darum, raschere Entscheidungen zu bekommen und nicht jemanden zu bevorteilen oder zu benachteiligen.

Einige Dinge müssen geregelt werden. Ja, Ressourcen sind ein Thema und können ein Thema sein. Die Stellungnahmen waren aber folgende: Die Stellungnahmen beziehen sich auf Sachverständige, auf Ressourcen. Ich sage ganz klar, mit dieser Gestaltung, und zwar diesem einen Teil, dass man die Verfahren genauer und strukturierter macht, werden wir einiges einsparen.

Noch ein kurzer Hinweis zu den Kosten: Die Kosten, die angeführt sind, sind die Kos­ten, die für die Stelle im Ministerium angesetzt sind. Das sind vier Mitarbeiter. Ich bin es gewohnt, die Total Cost of Ownership zu betrachten, die Gesamtkosten für eine Volkswirtschaft, nämlich für Gesamtösterreich. Wenn diese Verfahren mit einer Dauer von zehn Jahren in erster Instanz auf 18 Monate verkürzt werden – mit einer guten Entscheidung am Schluss, die Ja oder Nein sein kann –, so kann mir niemand sagen, dass uns das mehr kostet als wir investieren. Es wird in der Vorphase etwas investiert, damit wir danach sehr viel einsparen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

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