BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 133

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Standortentscheidungen willkommen sind. Wir garantieren euch, dass diese Standort­entscheidungen innerhalb eines fairen und transparenten Verfahrens und innerhalb ei­ner Zeitspanne, die wirtschaftsgerecht ist, abgewickelt werden. Ich betone das noch einmal – wirtschaftsgerecht und nicht wirtschaftsfreundlich –, weil uns allen bewusst ist, dass ein Verfahren eine gewisse Zeit braucht; und bei hochkomplexen Verfahren mit mehr als 20 Sachverständigen ist es nun einmal so, dass diese Verfahren eine ge­wisse Zeit brauchen.

Ich bin Frau Bundesministerin Schramböck sehr dankbar dafür, dass sie betont hat, dass es mittlerweile Strukturierungen im Verfahren gibt. Das halte ich für ganz beson­ders wichtig, weil ich es erlebt habe, dass auf einmal ein Sachverständiger aufgrund einer Krankheit oder aus Urlaubsgründen über Monate nicht da war und ein Verfahren dann gestanden ist. Das kann nicht unser Ziel sein. Wir müssen diese Verfahren struk­turiert abwickeln, denn auch für den potenziellen Investor tickt ja dann auch – und das müssen Sie einmal betriebswirtschaftlich sehen – die Zinsuhr, weil nicht alles aus dem Eigenkapital heraus finanziert wird. Mancher Investor möchte selbst das Eigenkapital gerne verzinst haben, und deshalb spielt diese Zinsuhr auch eine wesentliche Rolle.

So gesehen können diese Verfahren rasch abgewickelt werden. Mit diesem Standort-Entwicklungsgesetz gibt es jetzt eine mehr oder weniger zeitliche Garantie. Wir werden ja dann in der Praxis sehen, wie die Gerichte das leben und wie zügig diese Ent­scheidungen fallen. Es gibt aber zumindest eine Garantie, dass die öffentliche Hand daran interessiert ist, dass Verfahren zügig und rasch abgewickelt werden – im Inter­esse des Wirtschaftsstandorts, im Interesse von Ökonomie und Ökologie, im Interesse von Arbeitsplätzen und einer positiven Weiterentwicklung der Wirtschaft in Öster­reich. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

20.56


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Michael Bernard. Ich erteile es ihm.


20.56.36

Bundesrat Michael Bernard (FPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bun­desrates! Als freiheitlicher Bundesrat begrüße ich das neue Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Österreich natürlich. Da die Vorredner von ÖVP und FPÖ die meisten Details des neuen Standort-Entwick­lungsgesetzes schon vorgebracht haben und Zeit, wie wir gehört haben, ja etwas Kost­bares ist, werde ich nur nochmals ganz kurz zusammenfassen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass es bisher diverse Fristen in UVP-Verfahren gab, die jedoch einfach ignoriert wurden. Es ist nichts passiert, die Überschreitungen blieben vollkommen ohne Konsequenzen. Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz verlangen wir nun von den Behörden schnellere Entscheidungen und schaffen viel rascher Klarheit und auch Rechtssicherheit, und zwar für beide Seiten, für die Betroffenen auf der einen Seite und auch für die andere Seite.

Ein funktionierender Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen einander dabei aber nicht aus. Schnellere UVP-Verfahren sind nicht nur für den Standort, sondern auch für die Erreichung der Ziele der Klima- und Energiestrategie von wesentlicher Be­deutung. Gerade bei Vorhaben in Bezug auf die Energie- und die Mobilitätswende ist es unsere Aufgabe und ein wesentlicher Beitrag, da Schritte zu setzen. Unternehmer warten nicht auf uns; und die nachfolgenden Generationen werden kein Verständnis dafür haben, wenn wir nachher sagen: Ja, wir haben fünf oder zehn Jahre gebraucht, um eine Entscheidung zu treffen; ihr habt halt jetzt weniger Arbeitsplätze, ihr habt we-


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