BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 137

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boren wurde – so wie es war, als wir geboren wurden –, die Geburtsurkunde bekommt, sondern dass sie vor Ort abrufbar und ausdruckbar ist. Für die Bürgerinnen und Bürger wird es eine große Erleichterung sein, über E-Government Verwaltungsangelegenhei­ten vor Ort erledigen zu können.

Wichtig ist auch – zum Schluss kommend –, und das sollte man dabei schon noch be­denken, dass dies eine sinnvolle Ergänzung ist, dass es aber, wenn man die Dinge nicht so erledigen kann oder will, wie ich das jetzt gerade ausgeführt habe, trotzdem noch so ist, dass man die Behördengänge auch auf die herkömmliche, persönliche Art durchführen kann.

Wir alle, die, so wie wir, bei Gemeinden beschäftigt sind, wissen, wie oft Menschen, wenn sie ein bisschen älter sind, auch gerne deswegen zu uns kommen, um mit dem einen oder anderen sprechen zu können. Daher ist es wichtig, weiterhin die Möglichkeit zu haben, das vor Ort, in den Gemeinden oder den entsprechenden Behörden persön­lich erledigen zu können. – Das ist am Land so; in der Stadt wird das wahrscheinlich nicht möglich sein.

Wir werden diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ, bei Bundesrä­tInnen der ÖVP sowie des Bundesrates Samt.)

21.10


Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Vielen Dank.

Als Nächster ist Herr Bundesrat Christoph Längle zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.


21.11.00

Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es steht eine Vielzahl an Gesetzen in Verhandlung. Im Wesentlichen geht es um eine Kompetenzbereinigung, eben um die Übertragung von Aufgaben an das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort.

Digitalisierung ist mittlerweile ja ein wichtiger Punkt in unserer Gesellschaft. Jeder von uns hat einen Computer, ein Handy, das geht altersmäßig hinunter bis zu den Aller­jüngsten von uns. Auch schon Zehn-, Elf-, Zwölfjährige haben Handys, Smartphones und Computer.

Wir brauchen diese Geräte in unserem täglichen Leben, denn wir haben dadurch ei­nige Vorteile – eben Schnelligkeit, Einfachheit, Hilfe für die täglichen Aufgaben sowohl im Privaten als auch im Beruf. Es ist auch möglich, schnell Informationen und Wissen abzufragen, und ich denke, das sind mittlerweile wichtige Tools für uns. Es zeigt auch, dass unsere Regierung sehr gut gearbeitet hat und dass es richtig war, ein Ministerium für Digitalisierung zu schaffen.

Das Zustellgesetz sagt aus, dass Behördenschreiben überwiegend in elektronischer Form abgefasst werden sollen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Ersparnisse bei Porto, Papier und Druckkosten. Auch die Schnelligkeit ist natürlich zu erwähnen, weiters eine gewisse Zeitersparnis, und vor allem, was den Bereich des Umweltschutzes angeht, gibt es weniger Verkehr und werden auch Toner und Papier eingespart, was auch nicht schlecht für die Umwelt ist.

Im Zusammenhang mit dem Meldegesetz, dem Passgesetz und dem Personenstands­gesetz gibt es eben eine Bürger- und Unternehmerplattform mit der Adresse oester­reich.gv.at, das wurde bereits erwähnt. Auch da gibt es einige Vorteile: Man kann dort digitale Angebote anschauen, man kann aber auch Behördengänge erledigen oder auch An- und Ummeldungen durchführen und es gibt auch ein Erinnerungsservice für Reisedokumente.

 


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