BundesratStenographisches Protokoll887. Sitzung, 887. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2018 / Seite 143

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Vizepräsident Ewald Lindinger: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Robert Seeber. Ich bitte um den Bericht.


21.30.04

Berichterstatter Robert Seeber: Hohes Präsidium! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf den Bericht des Wirtschaftsausschusses über den Beschluss des Nationalra­tes vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschafts­kammergesetz 1998 geändert wird, die WKG-Novelle 2018, zur Kenntnis bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 18. Dezember 2018 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.


Vizepräsident Ewald Lindinger: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hubert Koller. Ich erteile ihm dieses.


21.30.49

Bundesrat Hubert Koller, MA (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuschauer und Zuhörer! Ja, das ist wieder ein Gesetz, dem wir als SPÖ nicht zustimmen können. (Bundesrat Rösch: Oje!) Dies­mal richte ich meine Ausführungen nicht an die blaue Partei, an die FPÖ – da haben wir relativ wenig mitzuschwatzen, sowohl die FPÖ als auch die SPÖ –; es geht um die Wirtschaftskammer, die zu zwei Dritteln in schwarzer Hand ist, daher spreche ich jetzt eher in Richtung ÖVP. (Bundesrätin Mühlwerth: Bei euch ist es halt die Arbeiterkam­mer! Wo ist denn da der Unterschied?)

Wir haben da eben Sorge, dass die kleineren Unternehmer wieder ein bisschen zu kurz kommen und eher zu Beitragszahlern mutieren und die Großen wieder an die Macht kommen. (Bundesrätin Mühlwerth: Wie bei der Arbeiterkammer!) Das zeigt na­türlich einerseits der wenig ambitionierte Wille zur wirklichen Reform des Wahlmodus für die nächsten Wirtschaftskammerwahlen 2020 und andererseits die Vorgangsweise, der wieder in letzter Minute im Nationalrat eingebrachte Abänderungsantrag der Re­gierungsparteien bezüglich der Machtausübung der Wirtschaftskammer als Standort­anwalt für öffentlich relevante Projekte. Sie, Frau Bundesminister, haben ausgeführt, dass sehr viele Experten einbezogen waren. Da wundert es mich dann schon, dass das sozusagen erst 5 Minuten vorher eingebracht werden kann. Aus diesem Grund müssen wir das leider ablehnen.

Ja, liebe, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Wahlbeteiligung – und ich glaube, da stimmen Sie alle zu – bei den Wirtschaftskammerwahlen erreichte, ich glaube, es war im Jahr 2015, mit 29,2 Prozent ihren Tiefststand. Bei der Wahl 2010 waren es im­merhin noch 35,9 Prozent der Selbstständigen, die am Urnengang beteiligt waren. Das ist wirklich kein Ruhmesblatt und hat auch alle Beteiligten zum Nachdenken gebracht. (Bundesrätin Mühlwerth: 34 Prozent bei der Arbeiterkammerwahl ist auch nicht wirk­lich gut!)

Mit dieser Gesetzesänderung startet man zwar den Versuch – das muss ich ja zuge­ben –, für die kleineren Wahlgruppen Verbesserungen einzubringen, ein wirklicher Wurf ist aber nicht gelungen. Man hat schon ein bisschen den Verdacht, vielleicht zielt man gar nicht darauf ab, dass die kleinen Unternehmen, die Einpersonenunternehmen alle mit zur Wahl gehen und dass man das erleichtert, damit man sich dann sozusagen die Mehrheit ein bisschen besser beschaffen kann.

 


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