Im Nationalrat haben Kolleginnen und Kollegen Vorschläge eingebracht, ich möchte diese hier nicht wiederholen. Es hat einen Abänderungsantrag gegeben, den die Regierungsfraktionen aber zurückgewiesen haben.
Was lernen wir daraus? – Wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass die Wahlbeteiligung steigen muss. Das ist ein demokratischer Prozess, die Vertretungswahl; aber anscheinend tut diese geringe Wahlbeteiligung nur der Wirtschafts- und Führungselite gut. (Ruf: So wie bei der Arbeiterkammer!)
Zum Abänderungsantrag, der kurzfristig eingebracht wurde: Auf meine Frage an den Experten im Ausschuss – und da waren ja einige Kolleginnen und Kollegen vom Wirtschaftsausschuss dabei –, und zwar den zuständigen Experten aus dem Wirtschaftsressort, aus dem Bundesministerium für Wirtschaft, war dieser ein bisschen überrascht, denn ich habe gefragt, was er zum Organ Standortanwalt sagt. Wir alle mussten über die Antwort, die gekommen ist, ein bisschen lächeln. Das Ministerium oder zumindest die Mitarbeiter und Vertreter des Ministeriums waren gleich überrascht wie wir, dass so ein Antrag kommt, und der Experte konnte zu diesem Thema und zu dieser Funktion wenig bis gar nichts sagen. Wer das wohl durchgesetzt hat, diese Frage stelle ich hier in den Raum.
Es kommt aber noch ein bisschen schlimmer, was unsere Vermutungen betrifft. Allgemein ist es ja so, dass über das Vorliegen einer Standortrelevanz in Zukunft vom Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist – das haben wir heute schon bei Tagesordnungspunkt 14 gehört – von sechs Monaten auf Basis der Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden, bestimmt wird. Die im Abänderungsantrag enthaltene Regelung kann aber auch dazu führen, dass künftig Sie, Frau Wirtschaftsministerin, über die weisungsgebundenen Standortanwälte direkt in die Verfahren der Länder als UVP-Behörden eingreifen können.
Wir wollen es ja nicht vermuten, aber das geht. Im Extremfall könnte das also dazu führen, dass das Wirtschaftsministerium einen aus Ländersicht gut begründeten Ablehnungsbescheid anfechten lassen kann, weil man dort der Meinung ist, dass dieser dem öffentlichen Interesse widerspricht. In § 19 Abs. 12 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes heißt es dazu nämlich – ich zitiere –: „Der Standortanwalt hat in Genehmigungsverfahren Parteistellung und ist berechtigt, die Einhaltung von Vorschriften über öffentliche Interessen, die für die Verwirklichung des Vorhabens sprechen, geltend zu machen und zur Einhaltung dieser Vorschriften Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht sowie Revision an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben.“
Summa summarum kann also gesagt werden, dass dieses Gesetz wiederum Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen stellt und von uns daher abzulehnen ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.36
Vizepräsident Ewald Lindinger: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Christian Buchmann. Ich erteile ihm dieses.
Bundesrat Mag. Christian Buchmann (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Beschluss geht es um die Wirtschaftskammerorganisation. Sie wissen, das ist jener Organismus, der als Körperschaft öffentlichen Rechts gesetzlich zur Vertretung der Interessen seiner Mitglieder berufen ist.
Ich möchte mich im Zusammenhang mit der Wirtschaftskammerorganisation hier auch outen: Ich war in meinen jungen Jahren Mitarbeiter dieser Organisation, habe ihre Leistungsfähigkeit aus dem Inneren heraus kennengelernt. Ich habe sie als Funktionär in
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