3. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (338 d.B. und 414 d.B. sowie 10080/BR d.B. und 10083/BR d.B.)

4. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 13. Dezember 2018 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (415 d.B. sowie 10084/BR d.B.)

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Wir gelangen nun zu den Tagesord­nungspunkten 3 und 4, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu den Punkten 3 und 4 ist Herr Bundesrat Christoph Längle. – Ich bitte um die Berichte.