11.30

Bundesrätin Rosa Ecker, MBA (FPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geschätzte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren hier und zu Hause! Ich frage mich heute schon zum zweiten Mal, ob wir beide (in Richtung Bundesrätin Schumann) im selben Ausschuss gesessen sind, denn irgendwie bin ich mit anderen Informationen hinausgegangen. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesrätin Eder-Gitschthaler.)

Bezüglich der Telerehabilitation: Laut AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungs­anstalt, befinden sich rund 5 000 Patienten pro Jahr in einer Rehaeinrichtung, in einem Zentrum, in einer Rehamaßnahme. Die viel zitierte Digitalisierung bietet eben auch in der Rehabilitation neue Möglichkeiten, die wir alle nutzen können. Wir sprechen da von der Nutzung medizinischer Assistenzsysteme in der Prävention, in der Rehabilitation und auch in der Nachsorge.

Das bedeutet in der Reihenfolge – so ist es uns auch im Ausschuss gesagt worden –: zuerst die Akutbehandlung, dann die Rehabilitation und die Nachsorge, das heißt, die Möglichkeit zur Nachsorge mittels einer Telerehabilitation. Das wird zusätzlich im Anschluss ermöglicht, und zwar freiwillig. Es ist besonders betont worden, dass dies die bisherigen Rehaoptionen nicht ersetzen wird.

Es ist doch wirklich für alle Patienten und auch für die Arbeitgeber und für die Arbeits­plätze, die die Arbeitnehmer brauchen, von immenser Wichtigkeit, dass man nach einer Krankheit oder nach einem Unfall auch wieder rehabilitiert wird. Dies nicht nur, weil es einem dann nachher körperlich besser geht, sondern weil man auch sein Leben wieder selbständig in die Hand nehmen und damit sich selber etwas leisten kann und auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Telerehabilitationssysteme stellen eine Erweiterung der therapeutischen Behandlung dar und bieten neue Möglichkeiten. Diese neuen Techniken unterstützen Patienten, Ärzte und auch Therapeuten, die diese Prozesse begleiten und steuern. Der Kontakt zum Patienten bleibt aufrecht, und trotz der räumlichen Entfernung können Ärzte und Therapeuten die Patienten unter Zuhilfenahme von Telerehabilitationssystemen zu Hause betreuen. Das heißt, diese Therapie kann in den Alltag integriert werden und das Gelernte aus der stationären Reha kann vertiefend beibehalten werden. Der Patient erspart sich Wege, und das eigene Umfeld – das wissen wir alle – ist dem Therapieerfolg zuträglich.

Es gibt Studien darüber, es gibt verschiedene, diverse Maßnahmen, die bereits durch­geführt worden sind, es gibt Pilotprojekte, sei es nach Herz-OPs, bei denen Herz­schrittmacher eingesetzt wurden, nach Herzinfarkten oder Schlaganfällen, die belegen, dass Patienten mittels Teletraining nach Kardioreha wieder wesentlich schneller nach Hause entlassen werden können; oder eben bei verordneten Therapien im Bewe­gungsbereich, bei denen es Therapietrainingseinheiten mit E-Bikes und Ergometer­training gibt.

Telereha ist eine langfristige Therapie, die man daheim nutzen kann und die durch moderne Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt wird. Es gibt virtuelle Übungen und Trainingsprogramme und mittels Videoanleitungen kann man diese selbständig abarbeiten. Therapeuten können das begleiten und diese Therapien auch wieder abändern, angleichen und weiterentwickeln. Man kann das Trainingsprofil sehr gut anpassen und überwachen.

Zum Bereich der Grundsätze der Datenschutzgrundverordnung: Mir macht eher mehr Sorgen, dass im Ausschuss gesagt wurde: Na ja, wenn das dann so eine Turnübung nach DVD-Anleitung ist, dann macht man sich keine Sorgen, der Datenschutz ist eine größere Sorge. – Also wenn das wirklich eine Turnübung nach DVD-Anleitung ist, dann mache ich mir große Sorgen, denn Rehabilitation sollte langfristig erfolgreich sein und dem Menschen nützen, und dem, glaube ich, ist eine DVD-Anleitung nicht zuträglich.

Wir haben es schon gehört, mit dieser Gesetzesänderung wird auch geregelt, dass die Zeitungskolporteure und Zeitungszustellerinnen nach dem GSVG, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, versichert werden. Die Auskunftsperson im Ausschuss hat uns detailliert erklärt, dass es sich dabei um die Abrundung einer Maßnahme handelt, die bereits 2016 gesetzt wurde. Dazu hat es unterschiedliche Rechtsauslegungen gegeben und darum braucht es diese Klarstellung. Das wurde uns ganz genau erklärt und das ist nicht etwas, das man jetzt einfach aus dem Hut gezaubert hat.

Das betrifft genauso die Notärzte, indem die Entlohnung vom Entgeltbegriff ausge­nommen wird. Wir wissen alle – wir haben die Notarztversorgung auch schon gestern thematisiert –, dass man sicherstellen muss, dass uns die Notärzte auch nebenberuf­lich zur Verfügung stehen.

Ich denke, wir haben im Ausschuss wirklich alles dezidiert beantwortet bekommen. – Also, wie gesagt, ich habe den Eindruck, ich bin in einem anderen Ausschuss ge­sessen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.35

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Eduard Köck. Ich erteile es ihm.