11.56

Bundesrat Christoph Längle, BA (FPÖ, Vorarlberg): Herr Vizepräsident! Sehr ge­ehrte Frau Ministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um arbeitsrechtliche Bestimmungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Ich möchte vorneweg ein paar Besonderheiten ansprechen: Man muss hier sehr schwere Arbeiten verrichten. Man hat Spitzenzeiten abzudecken, man hat Stoßzeiten abzudecken – bei­spielsweise bei Erntezeiten –, man muss im Freien arbeiten, man hat schwierige Umweltbedingungen zu bewältigen. Man muss im schwierigen Gelände arbeiten, ge­rade auch in Österreich im alpinen Raum, auf einem Maiensäß beispielsweise. Man ist auch sonst den Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Es ist einfach nicht so leicht, dort seine Arbeit zu verrichten. Daher möchte ich einmal ein großes Lob an alle jene, die gerade im land- und forstwirtschaftlichen Bereich arbeiten, aussprechen und Danke sagen, dass dort sehr viel Gutes geleistet wird und eine sehr gute Wertschöpfung und Produktivität vollzogen werden.

Bei diesen Änderungen haben wir gleich mehrere Verbesserungen, zum Beispiel die Übernahme von Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz zur Abdeckung von Arbeits­spitzen sowie die Höchstarbeitszeit, die Durchrechnung der wöchentlichen Ruhezeit, Kollektivvertragsmodalitäten der Sonntags- und Nachtarbeitszuschläge, Prävention von Belastungen, Änderungen des Mutterschutzes und auch des Väter- und Karenz­gesetzes, wie zum Beispiel der spätere Zeitpunkt von Karenz eines Elternteils, Karenz und Teilzeit für Pflegeeltern ohne Adoptivabsicht – ich denke, das ist schon etwas Wichtiges –, auch Verbesserungen im Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Dann gibt es auch für unsere Jugendlichen Änderungen, und zwar Neuerungen bei der Normalarbeitszeit, auch kollektivvertragliche Regelungen und vor allem auch die Übernahme der Internatskosten für Lehrlinge. Ich denke doch, dass wir hier gut auf unsere Jugendlichen schauen. Man muss nämlich gerade auf Lehrlinge besonders schauen, denn diese sind in Zukunft die Leistungsträger und die Fachkräfte von morgen. Dafür wird von der Regierungsseite sehr viel gemacht.

Weiters gibt es aber auch die Übernahme von Regelungen aus dem Arbeitsvertrags­recht, und zwar Wiedereingliederungsteilzeit, Transparenz bei der Sozialversicherung, Karenzierung für die Dauer des Bezugs von Reha- und Umschulungsgeld und eben auch einen Anspruch auf Lohnabrechnung.

Im Ausschuss haben wir am Dienstag gehört, dass von den Experten bestätigt wurde, dass es hier generell für all jene, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich tätig sind, zu erheblichen Verbesserungen kommt. Da verstehe ich auch Ihre Kritik nicht ganz, Frau Schumann, denn Sie haben ja eben auch bei dem Experten vom Minis­terium nachgefragt und Sie arbeiten ja, glaube ich, auch in diesem Bereich bezie­hungsweise sind Sie ja auch im Ministerium angestellt. Da sollten Sie eigentlich schon wissen, was Ihre Kollegen sagen. Die haben einhellig auf Ihr mehrmaliges Nachfragen bestätigt, dass es hier zu generellen Verbesserungen kommt und auch die Bediens­teten, die Angestellten im land- und forstwirtschaftlichen Bereich eben generell Verbes­serungen erfahren Es ist halt so, und das müssen auch Sie ganz sachlich und ganz ruhig zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Auf jeden Fall werden wir Freiheitliche dieser Gesetzesänderung gerne unsere Zustim­mung erteilen, da es, wie gesagt, eine Vielzahl von Verbesserungen gibt.

Man muss hier schon auch betonen: Diese Regierung macht etwas und führt diese Verbesserungen auch herbei. Es gibt keinesfalls eine Schlechterstellung, sondern eine gute Voraussetzung für die Tätigkeit der vielen Angestellten im land- und forst­wirtschaftlichen Bereich. Wir stimmen daher gerne zu und sagen: Glück auf! Mein Dank geht auch noch einmal an all jene, die im land- und forstwirtschaftlichen Bereich arbeiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

12.00

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Andrea Wagner. – Bitte, Frau Bundesrätin.