12.42

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Lieber Ferdinand, ich glaube, wir sind von der Zeit her, die wir bereits hier sind, unter den Ältesten im Bundesrat. Ich glaube, du hast wirklich ge­sehen, welche Wertschätzung dir hier entgegengebracht wird. Es war eine tolle Kollegenschaft und eine gute Zusammenarbeit. Die Landwirtschaft wird hier eine starke Stimme einbüßen, jedoch sitzt hinter dir jemand, der das dann wieder wett­machen wird.

Da du sagst, du darfst nun in den Landtag gehen, sei versichert: Der Bundesrat wird dir fehlen, weil ihm Landtag ein anderer Wind weht. Trotz vieler politischer Auseinan­dersetzungen, die wir hier haben, ist die politische Atmosphäre im Bundesrat immer noch eine der Wertschätzung und der gegenseitigen Kollegialität. In diesem Sinne wünsche ich dir alles Gute. (Allgemeiner Beifall. – Bundesrat Tiefnig: Danke!)

Da wir nun so viel Harmonie hier haben (Heiterkeit bei ÖVP und FPÖ), kommt der nächste Punkt der Harmonie: Unsere Fraktion findet den Zugang zur Novellierung des Ärztegesetzes grundsätzlich und in einigen Punkten sehr positiv. Ich will Ihnen hier auch drei Punkte nennen. Der erste betrifft die notärztliche Versorgung, die Klar­stellung der Ausbildung und die Sicherung des Qualitätsstandards. Das ist richtig und wichtig. Wir sollten bundesweit die beste notärztliche Versorgung anbieten.

Wir haben im Vorfeld der Diskussionen betreffend die Zulassung zum Notarzt oder zur Notärztin gesagt, dass man darüber weiter diskutieren kann, ob 20 Einsätze oder 50 Einsätze plus 20 intensivmedizinische Einsätze erforderlich sind. Wir schauen jetzt einmal, wie das funktioniert, und dann kann man ja zu diesem Thema zurückkommen.

Das Nächste, das Ferdinand und mich natürlich eint, ist die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Ich möchte aber sagen: Urban ist nicht gleich urban und ländlicher Raum ist nicht gleich ländlicher Raum. Ich hatte letztes Jahr zu Weihnachten einen Unfall in meinem Tiroler Heimatbezirk und war verblüfft, was eine Arztpraxis dort leistet – was dort eine macht, machen in Wien vier Ordinationen.

Urbaner Raum ist auch nicht urbaner Raum, zum Beispiel, wenn ich mir meinen Heimatbezirk hier in Wien anschaue. Die Ärzte und die Ärztekammer haben zigmal darauf aufmerksam gemacht, dass in drei Jahren bis auf einen praktischen Arzt in diesem Bezirk niemand mehr da sein wird, weil alle auf einmal in Pension gehen. Es gibt keinen Plan für einen mittelgroßen Bezirk, den 19. Bezirk – der ist ja nicht so klein und auch räumlich ziemlich weitläufig –, da fehlen dann die praktischen Ärzte und Ärztinnen; das bereitet schon Sorgen.

Das Richtige in dem Gesetz ist, dass mehr Anreize für junge Ärzte und Ärztinnen geschaffen werden, in den ländlichen Raum zu gehen. Die junge Medizinerin in meinem Tiroler Heimatbezirk, zum Beispiel, würde ich einmal in diese Kategorie einordnen – mit 32 Jahren und zwei kleinen Kindern. Es muss einfach interessant sein. Diese Medizinerin ist aus der Steiermark zugezogen, weil der Anreiz in Tirol größer ist und natürlich durch den Wintertourismus noch eine ganz spezielle Sparte aufgeht.

Der nächste gute Zugang in diesem Gesetz ist, dass mehr Lehrpraxen entstehen, denn auch das ist wichtig.

Kommen wir zum dritten Punkt: Ich bin als Vorsitzender des Ausschusses des Euro­parates für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung mit dem dritten Punkt, der Palliativmedizin, befasst gewesen. Das ist ja mitunter ein sehr schwieriges Kapitel. Mit diesem Gesetz schaffen wir eine Absicherung der Schmerz- und Palliativmedizin in Österreich; deshalb stimmen wir auch zu. Es geht da vor allem darum, Leiden zu mindern. Niemand muss leiden, wenn das Leben fortgeschritten ist; das ist etwas ganz Wichtiges.

Es gibt ein paar Dinge, die offen sind, die auch dieses Gesetz offenlässt. Da sollte man dann, Frau Bundesministerin, vielleicht noch weiterdiskutieren. Das ist erstens die Ab­grenzung zwischen den angestellten und den freiberuflichen Ärzten und Ärztinnen. Zweitens ist nicht immer ganz klar, was die Abgrenzung zwischen einer kleinen Kran­kenanstalt und einer Gruppenpraxis ist. Auf jeden Fall aber ist die Einführung der Gruppenpraxen ein Meilenstein in unserem Gesundheitssystem, da sollten wir weiter dranbleiben.

Zum Schluss: Eine dieser offenen Fragen ist, was eine Vertretungsärztin oder ein Vertretungsarzt ist. Vertritt er nur oder ist er doch angestellt oder nicht? – Das sind so kleine Dinge, die manchmal große Dinge sind, vor allem dort, wo sie geschehen, und die noch einer Klärung bedürfen. Wir tragen diese Novellierung aber mit. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und FPÖ.)

12.48

Vizepräsident Ewald Lindinger: Frau Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr dieses.