13.46

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Werte Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Danke, Frau Doktor, dass Sie dazu schon so viel gesagt haben, aber ich werde mich wiederholen, denn diese 2. Dienstrechts-Novelle muss man einfach noch einmal anführen. Ich darf aber gleich sagen, dass unsere Fraktion der 2. Dienstrechts-Novelle zustimmen wird; das ist also schon einmal klar.

Der Überbegriff Bundesdienstrecht umfasst alle Regelungen zur Sicherung der Funk­tionsfähigkeit des Bundesdienstes. Es bildet daher den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit beim Bund. Den Besonderheiten der öffentlichen Verwaltung Rechnung tragend kommt eine ganze Reihe von Gesetzen zur Anwendung.

Notwendige Anpassungen und Ergänzungen müssen daher oftmals durch die Novel­lierung einschlägiger Einzelgesetze getroffen werden. Sie sind erforderlich, um den immer neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, die von den öffentlich Bediens­teten in hervorragender Weise bewältigt werden. So wurde heuer bereits einmal ein derartiges Gesetzeswerk als Dienstrechts-Novelle 2018 verabschiedet.

Die nunmehr vorliegende 2. Dienstrechts-Novelle 2018 mit Abänderungen von 17 Bun­desgesetzen enthält nicht nur den Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst – wie Sie erwähnt haben, mit Erhöhungen um durchschnittlich 2,76 Prozent –, sondern bringt auch einige grundlegende Neuerungen. Auch ich werde versuchen, aus diesem Ge­samt­paket einige zu erwähnen.

Zum Beispiel bei der Schulaufsicht: Es gibt ein eigenes Gehaltsschema für Bedienstete der Schulaufsicht sowie Bestimmungen über den Bestellmodus und den Aufgaben­bereich für die LeiterInnen der Bildungsregionen und für die Bediensteten des Schul­qualitätsmanagements, früher Landesschulinspektorinnen/Landesschulinspektoren. Wir werden sehen, wie das Schulqualitätsmanagement da weitergeht – als Nebensatz.

Die Flexibilisierung der Telearbeit, wie Sie schon erwähnt haben, auf bestimmte Tage oder anlassbezogen, die Beschleunigung des Aufnahmeverfahrens in den Exekutiv­dienst, die bessere Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für BeamtInnen bei der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit, die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Rich­terInnen und die Einsatzmöglichkeiten für RichteramtsanwärterInnen werden neu ge­fasst.

Die Möglichkeit für Fachkarrieren im Bundesdienst wird ausgeweitet. Sie soll beson­ders qualifizierten MitarbeiterInnen offenstehen, die langjährige Erfahrung und spezi­fisches Wissen haben, ohne eine Führungsposition auszuüben.

Zu erwähnen ist auch die Erweiterung der Aufnahme von Verwaltungspersonal ohne Ausschreibung für den beim Bundeskanzleramt eingerichteten ExpertInnen-Thinktank; eine in der Diskussion mehr als umstrittene Maßnahme, die aber letztlich vom Natio­nal­rat im vorliegenden Gesamtpaket mitbeschlossen wurde.

Anzuführen ist auch die Vermeidung von Versicherungslücken im Pensionssystem für jene Beamtinnen und Beamte, die sich für die Ausübung eines politischen Mandats teilweise vom Dienst freistellen lassen.

Wie schon erwähnt, wird auch meine Fraktion der 2. Dienstrechts-Novelle ihre Zustim­mung geben. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei BundesrätInnen von ÖVP und FPÖ.)

13.51

Vizepräsident Dr. Magnus Brunner, LL.M.: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Andreas Spanring. Ich erteile es ihm.